Infektionsschutz

Mediziner verabreicht Spritze an einem Arm

Ziel des Infektionsschutzes ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Arbeitsschwerpunkte der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung in diesem Bereich sind die Überwachung der nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Erkrankungen (Infektionsepidemiologie), die Koordinierung bei bezirksübergreifenden Krankheitsausbrüchen sowie die Rahmenplanungen zur Bewältigung außergewöhnlicher Gefahrenlagen wie z. B. eine Influenza-Pandemie oder ein bioterroristisches Ereignis.

Die Senatsverwaltung veröffentlicht außerdem die “Öffentliche(n) Empfehlungen des Landes Berlin für Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe”. Diese Empfehlungen greifen die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) auf und dienen der Absicherung geimpfter Personen im Falle von unerwünschten Impfreaktionen. Die Senatsverwaltung erteilt darüber hinaus die Zulassungen für Gelbfieberimpfstellen und bearbeitet die ministeriellen Angelegenheiten der Schädlingsbekämpfung.

Mediziner verabreicht Spritze an einem Arm

Impfen

Impfungen gehören zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin. Ziel ist der individuelle Schutz des Geimpften vor Erkrankung sowie der Bevölkerungsschutz durch Herdenimmunität: bei hohen Impfraten in der Bevölkerung kann die Weiterverbreitung der Infektionskrankheit unterbrochen werden. Weitere Informationen

Medizinerin in einem Krankenhaus desinfiziert sich die Hände

Krankenhaushygiene

Für Krankenhaushygiene zuständige Behörden in Berlin, Strategien gegen Krankenhauskeime und Antibiotikaresistenzen, rechtliche Grundlagen Weitere Informationen

FFP2-Maske

Informationen zum Coronavirus (COVID-19)

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Impfen sowie Handlungsempfehlungen. Weitere Informationen

Illustration von 4 Warnschildern, die verschiedene Schädlinge durchgestrichen zeigen.

Schädlingsbekämpfung

Die Senatsverwaltung bearbeitet die ministeriellen Angelegenheiten der Schädlingsbekämpfung. Weitere Informationen

Links zum Thema Infektionsschutz

  • Seuchenalarmplan für das Land Berlin (Originalfassung - nicht barrierefrei)

    Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten mit besonderer Ausbreitungsgefahr im Land Berlin (Seuchenalarmplan) vom 11.12.2022

    PDF-Dokument (38.0 kB) - Stand: 11.12.2022

  • Seuchenalarmplan für das Land Berlin (Alternative: barrierefreie Fassung)

    Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten mit besonderer Ausbreitungsgefahr im Land Berlin (Seuchenalarmplan) vom 11.12.2022

    PDF-Dokument (40.4 kB) - Stand: 11.12.2022

Meldepflichtige Krankheiten

In § 6 und § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist festgeschrieben, welche Krankheiten und Krankheitserreger meldepflichtig sind. Seit 1998 besteht darüber hinaus in Berlin eine erweiterte Meldepflicht, nach der Ärztinnen und Ärzte Fälle von Borreliose an die Gesundheitsämter melden müssen.

Ein- und Ausfuhr von Krankheitserregern

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Ein- und Ausfuhr, die Aufbewahrung und das Arbeiten mit Krankheitserregern erlaubnispflichtig. In Berlin erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt eine personengebundene Erlaubnis gemäß § 44 IfSG, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine weitergehende gesonderte Antragspflicht zu jedem einzelnen Erreger, mit dem der Erlaubnisinhaber zu tun hat, besteht grundsätzlich nicht.

Liste der Gesundheitsämter in Berlin