Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen
Jede Person, die in Deutschland in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist, ist impfberechtigt. Selbiges gilt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder in der Bundesrepublik beschäftigt sind. Kinder unter 16 Jahren müssen zudem von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen werden auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung gestellt:
Link zum Service-Portal Berlin
Grundimmunisierung und erste Auffrischimpfung
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 18 Jahren mit unvollständiger Basisimmunität (weniger als 3 Antigen-Kontakte, darunter mindestens 2 Impfungen) die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, bis die Zahl der für die Basisimmunität erforderlichen Antigenkontakte erreicht ist. Für Kinder ab 6 Monaten und Jugendliche wird eine Impfung nur noch beim Vorliegen von Grundkrankheiten empfohlen, welche zu erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch einen schweren COVID-19-Verlauf führen können.
Eine Impfung ist nur in wenigen Fällen nicht möglich. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.
Weitere Auffrischimpfungen
Weitere Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten bekannten Antigenkontakt werden für Personen ab 60 Jahre oder mit Grundkrankheiten, für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und für medizinisches Fachpersonal sowie enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten empfohlen. Diese sollten präferenziell mit einem Varianten-adaptierten mRNA-Impfstoff erfolgen.