Notdienste und Notfallnummern

Hand zeigt mit Pfeil auf Telefon

Weitere Bereitschaftsdienste

Notruf richtig absetzen

  • Wo ist es passiert?
    Ortsangabe – Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.
  • Was ist passiert?
    Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.
  • Wie viele Verletze/Erkrankte?
    Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.
  • Welche Art der Verletzung/Erkrankung?
    Bitte nennen Sie uns auch die Art der Verletzung oder Erkrankung, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mitentsandt werden können.
  • Wer meldet das Ereignis?
    Nennen Sie uns bitte ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor.

Notfall-Fax für Gehörlose und Ertaubte

Gehörlose, Schwerhörige, Ertaubte und Kehlkopflose können sich auch schriftlich per Fax an die Notruf-Nummern 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr) wenden. Ein Formular des Gehörlosenverbandes Berlin e. V., in dem die jeweils im Einzelfall benötigte Hilfe angekreuzt werden kann, liegt als PDF-Datei zum Download vor.

Um im Notfall schnell ein Notruffax senden zu können, sollte der mit Name und Anschrift vorbereitete Vordruck in der Nähe des Faxgeräts aufbewahrt werden. Sollte es zu einem Notfall kommen, müssen nur noch die betreffenden Felder angekreuzt und das Fax gesendet werden. Eine kurze Beschreibung des Notfalls im Freifeld hilft der Feuerwehr, gezielte Maßnahmen einleiten zu können.

  • Notfall-Fax für Gehörlose und Ertaubte (nur für Berlin)

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