Struktur und Aufgaben

Berlin-Karte mit farbiger Darstellung der Bezirke

Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Zu den Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gehören laut dem Berliner Gesundheitsdienstgesetz (GDG):
  • Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination
  • Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und der Schutz der Gesundheit für Kinder und Jugendliche
  • Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitshilfe für Erwachsene
  • Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
  • Aufsicht über die Berufe und die Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • gesundheitlicher Verbraucherschutz
  • Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln einschließlich der Überwachung des Verkehrs mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken.

Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden von der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung und den ihr nachgeordneten Einrichtungen, den zwölf Gesundheitsämtern sowie den gesonderten Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Organisation der Bezirksämter wahrgenommen. Bezirksübergreifend arbeitende Zentren mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten sind ebenfalls Teil des Berliner ÖGD. Deren Angebote können von jeder Berlinerin und jedem Berliner unabhängig vom Wohnort in Anspruch genommen werden. Die Schwerpunkte, Aufgaben und Standorte der Zentren sind in der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) festgelegt.

Strukturelle und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Gesundheitsämter in ganz Deutschland werden personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. Das sind Ziele des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, auf den sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde.

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer (MPK) wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen eingeleitet, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) strukturell zu stärken und weiterzuentwickeln.

Schwerpunkte dieses Paktes für den ÖGD sind die personelle Verstärkung sowie die bessere technische und digitale Ausstattung der Gesundheitsämter. Dafür will der Bund bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro bereitstellen. Zur Beratung über die Umsetzung des Paktes wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder ein externer und unabhängiger Beirat (Beirat Pakt ÖGD) berufen.

Digitales Gesundheitsamt

Was ist der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst? Was bedeutet dieser für die einzelnen Gesundheitsämter? Welche digitalen Lösungen stellt der Bund den Gesundheitsämtern zur Verfügung und wie werden diese installiert und angewendet? Welche Projekte wurden dafür ins Leben gerufen? Diese und weitere Fragen rund um den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden auf der nachfolgenden Website des Bundesministeriums für Gesundheit beantwortet.

Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen wurde 1971 als bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst gegründet. Trägerländer sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Arbeit der Akademie wird durch einen Förderverein unterstützt, der von ehemaligen Absolventinnen und Absolventen getragen wird.

Die Akademie führt insbesondere Lehrgänge durch für

  • Apotheker/-in für Öffentliches Gesundheitswesen,
  • Amtliche® Fachassistent/-in,
  • Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen,
  • Fachzahnarzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen,
  • Hygienekontrolleur/-in,
  • Lebensmittelkontrolleur/-in,
  • Sozialmedizinische® Assistent/-in,
  • Medizinprodukterecht,
  • besondere Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitswesen.

Neben ihren Lehrgängen bietet die Akademie ein- und mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen an, die sowohl einzelne Fachberufe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ansprechen als auch multiprofessionell sowie themen- und problemzentriert ausgelegt sind.

Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

- Kinder- und Jugendgesundheitsdienste (KJGD)
- Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste (KJPD)
- Zahnärztliche Dienste (ZÄD)

- Sozialpsychiatrische Dienste der Bezirke (SpD)
- Beratungsstelle für behinderte Menschen (BfB)

Bezirksübergreifende Zentren