Krankenhaushygiene

Medizinerin in einem Krankenhaus desinfiziert sich die Hände

Regelungen zur Krankenhaushygiene sollen dafür sorgen, dass sich Infektionskrankheiten in medizinischen Einrichtungen in Berlin nicht ausbreiten, vor allem aber multiresistente Erreger nicht weiterverbreitet werden. Um die Weitergabe von Krankheitserregern so weit wie möglich zu verhindern, bedarf es der konsequenten Beachtung und Einhaltung von gesetzlich geregelten Hygienevorschriften. Verbindliche Handlungsempfehlungen ergänzen die Bemühungen für eine erfolgreiche Krankenhaushygiene.

Zuständigkeiten und Handlungsempfehlungen für die Gewährleistung der Krankenhaushygiene

Die Einhaltung der Hygienestandards in den Berliner Krankenhäusern wird von ausgebildeten Hygienefachkräften und Hygieneärzten, die in den Krankenhäusern beschäftigt sind, überprüft. Zusätzlich führen die Berliner Gesundheitsämter regelmäßig amtsärztliche Begehungen der Krankenhäuser durch und kontrollieren dabei die Einhaltung von Hygienestandards. Daneben prüft das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) die räumlich-baulichen Voraussetzungen in Krankenhäusern.

Hygienestandards in den Krankenhäusern sollen auch durch allgemeine Regeln und Handlungsanweisungen gewährleistet werden, die von verschiedenen Expertengremien empfohlen werden (z. B. von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut (KRINKO)).

Strategien gegen Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresistenzen

Im Krankenhaus erworbene (nosokomiale) Infektionen erregen seit einigen Jahren große Aufmerksamkeit. Eine besondere Herausforderung für den Gesundheitsschutz sind dabei Keime, bei denen bislang wirksame Antibiotika nur noch eine abgeschwächte oder aber gar keine Wirkung mehr zeigen. Diese Keime werden auch multiresistente Erreger (MRE) genannt.

Um diesem Problem zu begegnen und eine bestmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten, wurden bundesweit verschiedene Strategien und Programme entwickelt. Dazu gehören die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), regionale Netzwerke und die Aktion Saubere Hände.

Regionale Netzwerke

Die Prävention und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Antibiotikaresistenzen bedarf der Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen, da der infizierte Patient häufig von verschiedenen Leistungserbringern des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Pflegedienste, Rettungsdienste, niedergelassene Ärzte etc.) betreut wird.

Die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat daher im Jahr 2006 die ausdrückliche Empfehlung zur Bildung regionaler Netzwerke beschlossen, die durch den öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert werden. Seitdem bilden sich deutschlandweit regionale Netzwerke, wobei das Euregionale Netzwerk in Twente/Münster als Vorzeigeprojekt gilt.

Neben dem MRE-Netzwerk Berlin existieren auch in allen Bezirken Netzwerke zur Prävention und Kontrolle von multiresistenten Erregern und nosokomialen Infektionen. Die Seiten des MRE-Netzwerks Berlin und der Gesundheitsämter der Bezirke bieten weitere Informationen zur Arbeit der regionalen Netzwerke.

Logo des MRSA-Netzwerks Berlin

MRSA-Netzwerk Berlin

Das MRE-Netzwerk Berlin und mehrere regionale Bezirksnetzwerke verfolgen gemeinsam das Ziel, die Ausbreitung von MRE in den Berliner Krankenhäusern durch gezielte Informationsmaßnahmen zu verhindern. Hierzu stellen sie Informationsblätter, Fachvorträge und Formulare zur Verfügung und beantworten Fragen rund um die Themen MRE und Krankenhaushygiene. Darüber hinaus steht Berlin in einem länderübergreifenden fachlichen Austausch zu Fragen der Verhinderung von Krankenhausinfektionen. Weitere Informationen

Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART)

Die Ende 2008 vorgestellte Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit beinhaltet Maßnahmen zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen sowohl im humanmedizinischen als auch im tiermedizinischen Bereich. Schwerpunkt in der Humanmedizin ist die Verhinderung des nicht sachgerechten Einsatzes von Antibiotika durch eine verbesserte systematische Erfassung und Bewertung von Krankheitsfällen (Surveillance) sowohl des Antibiotikaverbrauchs als auch der antibiotikaresistenten Erreger, die Entwicklung von Leitlinien, die Förderung der Ausbildung im medizinischen Bereich, sowie eine Stärkung der internationalen, nationalen und regionalen Zusammenarbeit in Netzwerken.

Die DART-Strategie erfordert die Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Forschungseinrichtungen, des Gemeinsamen Bundesausschuss sowie der Verbände (Ärztekammer, Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung). Auch in Berlin wird die DART-Strategie umgesetzt, wie z.B. durch die Bildung regionaler Netzwerke wie das MRE-Netzwerk Berlin und bezirklicher MRE-Netzwerke.

Ein wesentliches Ziel von DART ist die bundesweite Erhebung und Bewertung von Daten (Surveillance) zu Antibiotikaverbrauch und Antibiotikaresistenzen. Verlässliche und regelmäßig erhobene Daten sind wiederum die notwendige Voraussetzung für gezielte Präventionsmaßnahmen.

Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Sommer 2011 müssen die Leitungen aller Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren dafür Sorge tragen, dass Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs in ihrer Einrichtung systematisch erfasst werden. Unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation sollten Schlussfolgerungen für das Antibiotika-Management der Einrichtung gezogen werden und dem medizinischen Personal in der Einrichtung mitgeteilt werden.

Aktion Saubere Hände

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit, die Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e. V. und das Nationale Referenzzentrum für nosokomiale Infektionen haben 2008 die Kampagne “Aktion Saubere Hände” für deutsche Gesundheitseinrichtungen ins Leben gerufen.

Ziel der Kampagne ist es, die Compliance (Kooperation, Befolgen von Ratschlägen) der Händedesinfektion in deutschen Krankenhäusern deutlich und nachhaltig zu erhöhen und auf diese Weise die Zahl der im Krankenhaus erworbenen Infektionen zu senken. Viele der Berliner Krankenhäuser nehmen seit Jahren an der “Aktion Saubere Hände” teil.

Am 01.01.2011 ist der zweite Teil der Kampagne gestartet, die sich nun auch verstärkt an den ambulanten Bereich sowie Alten- und Pflegeheime richtet. Auch einige Berliner Arztpraxen beteiligen sich an der “Aktion Saubere Hände”.
Startseite Aktion Saubere Hände

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8b des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist.
Infektionsschutzgesetz im Wortlaut

Hygieneverordnung Berlin

Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen (Hygieneverordnung Berlin) vom 12. Juni 2012 (GVBl. 215) zuletzt geändert durch Artikel 33 der Verordnung vom 01.09.2020 (GVBl. S. 683)
Hygieneverordnung Berlin im Wortlaut