Schädlingsbekämpfung

Rattenplage

Die Senatsverwaltung für Gesundheit bearbeitet die ministeriellen Angelegenheiten der Schädlingsbekämpfung in Berlin. Rechtliche Grundlage ist die Schädlingsbekämpfungsverordnung, die wiederum auf § 17 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes beruht.

Gesundheitsschädlinge im Sinne der Schädlingsbekämpfungsverordnung

Gesundheitsschädlinge im Sinne der Verordnung sind Ratten, Pharaoameisen und Schaben. Durch diese Tiere können Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden. Der Befall mit bestimmten Schädlingen, insbesondere Ratten, muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt ist dann auch für die Überwachung der Bekämpfung zuständig. Auch die Tigermücke ist ein Gesundheitsschädling, der Krankheitserreger übertragen kann. Die Gesundheitsverwaltung beteiligt sich daher an der Aufklärung und fachlichen Abstimmung zur Tigermücke.

  • Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV)

    Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV)

    PDF-Dokument (39.7 kB) - Stand: 16. August 2011

Weiterführende Informationen

Impfung

Infektionsschutz

Übersichtsseite: Der Infektionsschutz beschäftigt sich u.a. mit Fragen zu Impfen, meldepflichtigen Krankheiten, Krankenhaushygiene und Schädlingsbekämpfung. Weitere Informationen

Graue Raupen des Eichenprozessionsspinners

Gesundheitsschutz und Tiere

Klimaveränderungen können verschiedene Auswirkungen auf die Tierwelt haben, beispielsweise in Bezug auf die Aktivitätszeit, die Ausbreitung heimischer oder Ansiedlung neuer Arten. Weitere Informationen

Hand auf der Maus neben einem Laptop

Schädlingsbefall melden

Service-Portal Berlin: Ein Befall mit bestimmten Schädlingen, insbesondere Ratten, muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Weitere Informationen