Gesundheitsschädlinge im Sinne der Verordnung sind u.a. Ratten, Pharaoameisen und Schaben. Durch diese Tiere können Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden. Der Befall mit bestimmten Schädlingen, insbesondere Ratten, muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt ist dann auch für die Überwachung der Bekämpfung zuständig. Auch die Tigermücke ist ein Gesundheitsschädling, der Krankheitserreger übertragen kann. Die Gesundheitsverwaltung beteiligt sich daher an der Aufklärung und fachlichen Abstimmung zur Tigermücke.