Das Land Berlin hat ein gemeinsames Landesgremium gebildet, das Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der ambulanten und stationären Versorgung in Berlin aussprechen kann. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums nach §90 a SGB V.
- Arbeitsgruppe Patientenpfade und Modelle für ein Schnittstellenmanagment am Beispiel Schlaganfallversorgung
- Arbeitsgruppe KKR zum Thema gemeinsames klinisches Krebsregister Berlin-Brandenburg (KKR BE-BB)
- Bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung durch Verbesserung der Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen
- Sektorübergreifende Versorgung bei der gesundheitlichen Versorgung hochaltriger Menschen (80plus)