Vorwort
Die Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag (RFV) formuliert allgemeine wohlfahrtspflegerische Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Verbände. Sie widerspiegelt den gegenwärtigen Zielkatalog der Verbände und ist für die Zukunft offen. In seiner Summe bildet der Zielkatalog die Ziele und Aktivitäten aller Verbände ab und unterstützt dadurch auch die Zielerreichung in den vier Förderprogrammen des o. a. RFV. Der Zielkatalog ist keine Förderrichtlinie im zuwendungsrechtlichen Sinne.
Allgemeine Ziele
1. Mitwirken an der Herstellung einer zeit- und bedarfsgerechten sozialen, integrativen und gesundheitlichen Versorgung im Land Berlin in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Öffentlichen Hand
- Trägerspezifische und -übergreifende Koordination und Beratung
- Analyse und Diskussion von Veränderungsbedarfen in bestehenden Versorgungsstrukturen und Vorschläge zur Weiterentwicklung
- Schaffung optimaler Versorgungsstrukturen durch Mitwirkung bei der Entwicklung und Erprobung von neuen Modellen zur Steuerung des Angebots und der Nutzung von sozialen Dienstleistungen (z. B. Budgetmodelle)
- Kooperation und Vernetzung der innerverbandlichen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden
2. Gesundheits-, integrations- und sozialpolitische Begleitung und Beförderung der Umsetzung landespolitischer Maßnahmen
- Beförderung des Diskurses zu sozialen, armuts-, gesundheits- und integrationsbezogenen Fragen in der Stadtgesellschaft
- Koordinationsleistungen und Erfahrungsaustausch (Fachgruppenarbeit / -gremien; Verbandsgremien; Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Arbeitsgruppen, Seminaren und Kongressen; Initiierung und Begleitung von Erfahrungsaustausch mit und zwischen sozialen, gesundheitlichen sowie integrativen Einrichtungen und Diensten der Verbände)
- Vertretungsleistungen (Verhandlungen von Kostensätzen und Entgelten, Teilnahme und Mitarbeit in Gremien auf Verbands-, Vertrags- und Landesebene, Dialog mit Behörden, Politik und anderen Entscheidungsträgern)
3. Weiterentwicklung der Konzeption und Erbringung inklusiver sozialer, gesundheitlicher und integrativer Dienstleistungen, Qualifizierung der Arbeit
- Trägerspezifische und -übergreifende Koordination und Beratung, insbesondere in Fragen der Finanzierung sozialer Dienstleistungen, des Managements von Diensten und Einrichtungen, der Organisationsentwicklung, der Sicherung und Entwicklung der Qualität der Arbeit und bei der Bewältigung von Krisen
- Qualitätssicherung durch kontinuierlichen Erfahrungs- und Wissenstransfer sowie Einführung und Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den
- Einrichtungsträgern
- Stetige Weiterentwicklung bestehender Systeme des Qualitätsmanagements durch Entwicklung von Modellprojekten zur wirkungsorientierten Steuerung der sozialen Arbeit
- Qualitätssicherung durch Zielabsprachen in den einzelnen Arbeitsfeldern und verbandsbezogene jährliche Evaluation und Dokumentation der Arbeit
- Entwicklung und Erprobung geeigneter Dokumentationssysteme, die eine begleitende und abschließende Erfolgskontrolle ermöglichen
- Kontinuierliche Information des Landes Berlin über den Entwicklungsprozess in den Vertragsgremien
- Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Angebote und Berücksichtigung der in der Praxis gemachten Erfahrungen auf der Basis der Planungen des Landes Berlin und der Bezirke im Rahmen der Umsetzung der Förderung sozialer, gesundheitlicher und pflegerischer Projekte
- Weiterentwicklung der Angebote und Arbeitsprozesse mit Blick auf die Digitalisierung