Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag über die Spitzenverbandsförderung und die Förderprogramme in den Bereichen Gesundheit, Integration und Soziales im Land Berlin

Vorwort

Die Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag (RFV) formuliert allgemeine wohlfahrtspflegerische Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Verbände. Sie widerspiegelt den gegenwärtigen Zielkatalog der Verbände und ist für die Zukunft offen. In seiner Summe bildet der Zielkatalog die Ziele und Aktivitäten aller Verbände ab und unterstützt dadurch auch die Zielerreichung in den vier Förderprogrammen des o. a. RFV. Der Zielkatalog ist keine Förderrichtlinie im zuwendungsrechtlichen Sinne.

Allgemeine Ziele

1. Mitwirken an der Herstellung einer zeit- und bedarfsgerechten sozialen, integrativen und gesundheitlichen Versorgung im Land Berlin in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Öffentlichen Hand

  1. Trägerspezifische und -übergreifende Koordination und Beratung
  2. Analyse und Diskussion von Veränderungsbedarfen in bestehenden Versorgungsstrukturen und Vorschläge zur Weiterentwicklung
  3. Schaffung optimaler Versorgungsstrukturen durch Mitwirkung bei der Entwicklung und Erprobung von neuen Modellen zur Steuerung des Angebots und der Nutzung von sozialen Dienstleistungen (z. B. Budgetmodelle)
  4. Kooperation und Vernetzung der innerverbandlichen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden

2. Gesundheits-, integrations- und sozialpolitische Begleitung und Beförderung der Umsetzung landespolitischer Maßnahmen

  1. Beförderung des Diskurses zu sozialen, armuts-, gesundheits- und integrationsbezogenen Fragen in der Stadtgesellschaft
  2. Koordinationsleistungen und Erfahrungsaustausch (Fachgruppenarbeit / -gremien; Verbandsgremien; Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Arbeitsgruppen, Seminaren und Kongressen; Initiierung und Begleitung von Erfahrungsaustausch mit und zwischen sozialen, gesundheitlichen sowie integrativen Einrichtungen und Diensten der Verbände)
  3. Vertretungsleistungen (Verhandlungen von Kostensätzen und Entgelten, Teilnahme und Mitarbeit in Gremien auf Verbands-, Vertrags- und Landesebene, Dialog mit Behörden, Politik und anderen Entscheidungsträgern)

3. Weiterentwicklung der Konzeption und Erbringung inklusiver sozialer, gesundheitlicher und integrativer Dienstleistungen, Qualifizierung der Arbeit

  1. Trägerspezifische und -übergreifende Koordination und Beratung, insbesondere in Fragen der Finanzierung sozialer Dienstleistungen, des Managements von Diensten und Einrichtungen, der Organisationsentwicklung, der Sicherung und Entwicklung der Qualität der Arbeit und bei der Bewältigung von Krisen
  2. Qualitätssicherung durch kontinuierlichen Erfahrungs- und Wissenstransfer sowie Einführung und Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den
  3. Einrichtungsträgern
  4. Stetige Weiterentwicklung bestehender Systeme des Qualitätsmanagements durch Entwicklung von Modellprojekten zur wirkungsorientierten Steuerung der sozialen Arbeit
  5. Qualitätssicherung durch Zielabsprachen in den einzelnen Arbeitsfeldern und verbandsbezogene jährliche Evaluation und Dokumentation der Arbeit
  6. Entwicklung und Erprobung geeigneter Dokumentationssysteme, die eine begleitende und abschließende Erfolgskontrolle ermöglichen
  7. Kontinuierliche Information des Landes Berlin über den Entwicklungsprozess in den Vertragsgremien
  8. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Angebote und Berücksichtigung der in der Praxis gemachten Erfahrungen auf der Basis der Planungen des Landes Berlin und der Bezirke im Rahmen der Umsetzung der Förderung sozialer, gesundheitlicher und pflegerischer Projekte
  9. Weiterentwicklung der Angebote und Arbeitsprozesse mit Blick auf die Digitalisierung

Arbeitsschwerpunkte

I. Aktive Gestaltung der sozialen Arbeit in Berlin

  1. Informationsdienstleistungen (Aufnahme, Verarbeitung und Weiterleitung von Informationen an Mitgliedorganisationen und Dritte, Erarbeitung von sozial- gesundheits-, integrations-, kinder-, familien- und jugendpolitischen Stellungnahmen)
  2. Förderung einer fachlich-methodischen Sozialarbeit und des gesellschaftlichen Engagements; Entwicklung von Initiativen und Modellen; Erarbeitung von sozial-, gesundheits-, integrations-, kinder-, familien- und jugendpolitischen Grundsatzpositionen
  3. Mitgestaltung bei der Umsetzung der Förderprogramme IGP, ISP, FP INT und IFP STZ

II. Präventionsarbeit zur Verhinderung von sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung sowie Reduzierung von Armut und Not

  1. Mitarbeit beim Erhalt und der Weiterentwicklung einer angemessenen Infrastruktur
  2. Stärkung der Zusammenarbeit der Leistungsträger, Leistungserbringer und -empfänger
  3. Mitgestaltung bei der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in sozialen und / oder gesundheitlichen Notlagen

III. Diversitätssensible Öffnung

  1. Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund in das Angebot der sozialen, gesundheitlichen und integrativen Dienste und Projekte, Struktur und Entscheidungsprozesse
  2. Hinwirkung auf den Abbau sprachlicher, institutioneller und kultureller Zugangsbarrieren, die auf Verbandsebene, in den Mitgliedsorganisationen, Einrichtungen und Diensten gegenüber Migrantinnen und Migranten bestehen
  3. Beteiligung an der Umsetzung von Integrationskonzepten des Bundes sowie des Partizipations- und Integrationsgesetzes des Landes Berlin
  4. Weiterentwicklung existierender Projekte für Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund
  5. Partnerschaftliche Kooperation mit Migrantinnen – und Migrantenorganisationen in der Stadtgesellschaft

IV. Sozialraumorientierung

  1. Förderung der Sozialraumorientierung in allen Angeboten
  2. Fortentwicklung der Stadtteilzentren
  3. Stärkung der sozialen Infrastruktur durch Unterstützung der Vernetzung in den Stadtteilen
  4. Vernetzung der unterschiedlichen Orte und Akteure zivilgesellschaftlichen Engagements in den Stadtteilen

V. Stärkung und Förderung der Freiwilligenarbeit und des Bürgerschaftlichen Engagements

  1. Gewinnung, Aktivierung und Qualifizierung von freiwilligem Engagement
  2. Förderung der Selbsthilfepotentiale in der Stadtgesellschaft
  3. Stärkung und Professionalisierung der Vernetzungs- und Selbstvertretungsstrukturen
  4. Integrierte Stadtentwicklung unter Berücksichtigung eines generationenübergreifenden Ansatzes der Vielfalt in der Stadtgesellschaft
  5. Förderung der Anerkennungskultur des Freiwilligenmanagements

VI. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes im Land Berlin

  1. Stärkung von Partizipation und Teilhabe in allen Angeboten
  2. Mitwirkung beim Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin sowie Öffentlichkeitsarbeit zu Gegenstand und Zielen der UN-BRK
  3. Entwicklung von Infrastrukturen und Angeboten zur Umsetzung der Sozialraumorientierung im Sinne des BTHG

VII. Implementierung und Umsetzung des Anti-Diskriminierungs- und des Diversity-Ansatzes

  1. Sensibilisierung von Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und gegen Rassismus
  2. Gewährleistung eines gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugangs zu den geförderten Leistungen und Angeboten
  3. Initiierung und Durchführung von präventiven und Diversity-Maßnahmen; Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Leitungskräfte zu Diversity mit dem Schwerpunkt „sexuelle Identität“
  4. Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Berlin

VIII. Implementierung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming- und Intersektionalitäts-Ansatzes zur Gleichstellung aller Geschlechter

  1. Sensibilisierung zu und Beseitigung von Zuschreibungen und Nachteilen in allen Bereichen

IX. Implementierung und Umsetzung des Disability-Mainstreaming-Ansatzes

  1. Gemäß Art. 4 1c UN-BRK: Berücksichtigung der Grundsätze zur Chancengleichheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderung bei der Planung und Umsetzung zuwendungsfinanzierter Angebote.
  2. Inklusion als Querschnittsaufgabe: Belange von Menschen mit Behinderungen systematisch mitdenken und sicherstellen, dass Zugänglichkeit und Teilhabe ermöglicht werden.

X. Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt

  1. Entwicklung von Standards für die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt; Verpflichtung der Träger, sich mit der kulturellen Vielfalt und Unterschiedlichkeit sexueller Orientierungen, Identitäten und individuellen Lebensentwürfen auseinander zu setzen
  2. Aufnahme des Ziels der Akzeptanz sexueller Vielfalt in das Qualitätsmanagement (Monitoring) geförderter Träger und Projekte
  3. Förderung der Entwicklung und Bereitstellung zielgruppenspezifischer Informationsmaterialien

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung