Die Bescheinigung über die mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ("Rote Karte") erhalten Sie im Bezirksamt Lichtenberg. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort, ggf. nach dem Wohnort.
Weitere Informationen
Bild: Lilalove/depositphotos.com
Coronavirus
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen Ihnen Informationen des Landes Berlin zur Verfügung.