Bezirksteilhabebeirat

Aufgabe des Beirates

Der Bezirksteilhabebeirat hat im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit die Aufgabe, Benachteiligungen von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des SGB IX aufzuzeigen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Er ist ein Impulsgeber für die strategische Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Bezirk, indem er gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern beratend tätig wird und Handlungsempfehlungen formuliert.

Der Bezirksteilhabebeirat entscheidet nicht über Einzelfälle, sondern berät (anonymisiert) über den Umgang mit wiederkehrenden Problemstellungen und erarbeitet Handlungsempfehlungen. Er berät beim Aufbau und Betrieb des Hauses der Teilhabe im Bezirk und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Angebote im Sozialraum. Personenzentrierung, Sozialraumorientierung und das Wunsch- und Wahlrecht sind dabei als durchgängige Prinzipien der Leistungserbringung zu beachten und zu unterstützen. Der Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Angebotes im Bezirk ist große Aufmerksamkeit zu schenken.
Er benennt fünf Vertretungen der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung für den bezirklichen Widerspruchsbeirat.

Mindestens einmal jährlich ist dem Bezirksamt und der BVV bzw. den zuständigen Ausschüssen Bericht zu erstatten.

Mitglieder des Beirates

Dem Teilhabebeirat des Bezirks Treptow-Köpenick gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
  1. aus den Abteilungen Soziales und Jugend: die Bezirksstadträte*Innen, die Amtsleitungen, der Teilhabefachdienst des Sozial- sowie Jugendamtes
  2. die/ der bezirkliche Psychiatriekoordinator*In
  3. drei Personen, die die Leistungserbringenden aus dem Bezirk repräsentieren
  4. drei Personen, die die Interessen der Menschen mit Behinderung aus dem Bezirks repräsentieren

Arbeit des Beirates

Der Bezirksteilhabebeirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Es gibt eine Geschäftsstelle, die die Sitzungen vorbereitet. Zudem gibt es einen Vorstand des Bezirksteilhabebeirates. Dieser besteht aus dem Vorsitz und zwei Stellvertretungen. Im Vorstand sollen die Verwaltung, die Leistungserbringenden und die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung vertreten sein