„Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben“ Ottawa Charta, 1986
Gesundheitsförderung als eine wesentliche Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes will dazu beitragen, Selbstbestimmung und Verantwortung für die eigene Gesundheit zu stärken sowie auf gesundheitsfördernde soziale und ökologische Bedingungen hinzuwirken. Nicht nur im Gesundheitssektor, sondern als Querschnittsaufgabe – in allen Politikbereichen.
Die gesetzliche Grundlage von Gesundheitsförderung und Prävention im öffentlichen Gesundheitsdienst ist im §7 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) des Landes Berlin vom Mai 2006 fixiert.
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