Die Straßenverkehrsbehörde (SVB)

Stadtverkehr

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Prüfung im Einzelfall sichergestellt.

Die Mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde sind bezirklich zuständig für Anordnungen gem. § 45 StVO, die Erteilung von Erlaubnissen nach
§ 29 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen). Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) ist grundsätzlich die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde handelt in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde, dem Fachbereich Tiefbau, und dem Verkehrsdienst der zuständigen Polizeidirektion.

Formulare

Informationen zur Datenverarbeitung:

  • Merkblatt Datenschutz

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Beantragung von Baumaßnahmen:

Beantragung von Veranstaltungen:

  • Merkblatt Durchführung Veranstaltungen

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  • Antrag für Veranstaltungen Stand 23.02.2023

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  • Veranstaltererklärung

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  • Bestätigung Versicherungsgesellschaft

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Beantragung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 13 Berliner Straßengesetz:

  • Gegenstände Stehtische

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  • beweglicher Handelsstand

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  • Fliegender Straßenhandel

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  • Antrag Schankvorgarten und Waren

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  • Musterskizze Schankvorgarten

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  • Musterskizze Waren und Gegenstände

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Hinweise

Sie können den jeweiligen Antrag ausgefüllt per Fax, E-Mail (Mailadresse im Formular enthalten) oder Post übersenden.

  • Fax: (030) 90297 4631
  • Kontakt
  • Adresse:
    Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
    Straßen- und Grünflächenamt
    Straßenverkehrsbehörde
    Postfach 91 02 40
    12414 Berlin