Sondermittel der BVV

Eurostücke und Euroscheine

Die Sondermittel für 2024 sind ausgeschöpft. Die Antragsformulare für 2025 stehen Ihnen jetzt zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 03.12.2024 gilt für den Bezirk Treptow-Köpenick auch für das Haushaltsjahr 2025 eine Haushaltssperre. Dies bedeutet, dass Ihr eingereichter Sondermittelantrag nur bei Aufhebung der Haushaltssperre beschlossen werden kann. Eine nachträgliche Gewährung der Mittel sowie der Ersatz bereits verauslagter Mittel sind nicht zulässig (siehe Merkblatt im Antragsformular).

Diese Zuwendungen müssen im erheblichen Interesse Berlins sein. Die Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die geförderte Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt hat. Bei Angelegenheiten, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Förderung bereits vollzogen worden sind, ist davon auszugehen, dass eine anderweitige Finanzierung möglich war. Die Förderung bereits abgeschlossener Maßnahmen wäre mit dem Charakter einer Zuwendung als zukunftsbezogene zweckbestimmte Vergabe öffentlicher Mittel nicht zu vereinbaren.

  • Formular Sondermittelantrag 2025 (ausfüllbar)

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  • Formular Sondermittelantrag 2025 (zum ausdrucken)

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