Die Bezirksverordnetenversammlung stellt jährlich Sondermittel für die Unterstützung von Aktivitäten, der Vereine, Initiativen, Freien Träger, Gemeinschaften und Privatpersonen zur Verfügung. Diese Sondermittel sollen einer möglichst breiten Gruppe von Empfängern und einer großen Vielfalt von Zwecken zu Gute kommen. Ziel der BVV ist es, mit den Sondermitteln möglichst viele Aktivitäten im Bezirk zu unterstützen.
Diese Zuwendungen müssen im erheblichen Interesse Berlins sein. Die Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die geförderte Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt hat. Bei Angelegenheiten, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Förderung bereits vollzogen worden sind, ist davon auszugehen, dass eine anderweitige Finanzierung möglich war. Die Förderung bereits abgeschlossener Maßnahmen wäre mit dem Charakter einer Zuwendung als zukunftsbezogene zweckbestimmte Vergabe öffentlicher Mittel nicht zu vereinbaren.
Wichtiger Hinweis: Eine nachträgliche Gewährung der Mittel sowie der Ersatz bereits verauslagter Mittel sind nicht zulässig (siehe Merkblatt im Antragsformular).