Weitere Aufgaben
Die BVV kann in Angelegenheiten, die ihr nicht durch Rechtsvorschrift zugewiesen sind, zunächst nicht verbindlich entscheiden. Sie hat jedoch das Recht, Verwaltungshandeln in einem derartigen Fall durch Ersuchen und Empfehlungen anzuregen.
Die BVV kann vom Bezirksamt über alle Angelegenheiten jederzeit Auskunft verlangen. Instrumente sind: Große Anfragen, Mündliche Anfragen, Schriftliche Anfragen, Berichtsauftrag in Form eines Beschlusses mit Terminsetzung usw. Die weitere Ausgestaltung des Initiativ-, Kontroll- und Auskunftsrechts, die Rechte einzelner Bezirksverordneter bzw. der Fraktionen, allgemein das Verfahren in der BVV (und in den Ausschüssen) regelt die Geschäftsordnung, die rechtlich zwingend von der BVV zu beschließen ist.
Die BVV bildet Ausschüsse, in denen die kommunalpolitischen Fragen eingehend mit dem jeweils zuständigen Bezirksamtsmitgliedern und der Verwaltung erörtert werden. Hier wirken auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger als stimmberechtigte Bürgerdeputierte mit. Im Bedarfsfall werden weitere Fachleute zu den Beratungen hinzugezogen.
Die Hauptarbeit der Bezirksverordneten wird in den Fachausschüssen geleistet. Einen besonderen Stellenwert hat der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. An ihn können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden, die mit einer Maßnahme der Bezirksverwaltung nicht einverstanden sind oder die ihre Interessen durch die Verwaltung nicht vertreten sehen.
All diese Aufgaben und Zuständigkeiten der BVV zeigen, dass sie vom Gesetzgeber als ein wichtiges Organ vorgesehen ist, um den Bürgern Möglichkeiten der Mitgestaltung ihres direkten Lebensumfeldes zu geben. Diese Bürgernähe wird auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass seit einigen Jahren auch im Bezirk ansässige Bürger aus den anderen Staaten der Europäischen Union an den Wahlen zur BVV teilnehmen können.