Informationen zur Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Aufnahme in den GWM gelten und wohin Sie sich wenden müssen, um Unterstützung zu erhalten. Weitere Informationen
Zur Aufnahme in das Vermittlungsprogramm müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Um in das Programm aufgenommen zu werden, müssen Sie Kontakt zur Sozialen Wohnhilfe in Ihrem Bezirk aufnehmen – also dort, wo Sie gemeldet sind, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson in der Sozialen Wohnhilfe vor Ihrem ersten Termin, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
Nein, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt und die Vermittlung einer Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Kooperation zwischen dem Land Berlin und den Wohnungsanbietenden. Die Entscheidung zur Aufnahme in das Programm liegt beim zuständigen Bezirksamt. Ob Sie eine Wohnung erhalten, hängt auch von der Verfügbarkeit ab.
Wie schnell eine Wohnung vermittelt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von den Kapazitäten in den Sozialen Wohnhilfen und der Verfügbarkeit von Wohnungen.
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Wohnungen im Geschützten Wohnungsmarkt werden Wohnungen nur berlinweit vergeben. Wunschbezirke können ausschließlich in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Für Wohnungen im Geschützten Wohnungsmarkt werden unbefristete Mietverträge geschlossen.
Ja, Sie können den Mietvertrag nach den dort vertraglich festgelegten Bestimmungen kündigen.