Informationen zur Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt

Voraussetzungen für die Vermittlung einer Wohnung

Voraussetzungen für die Vermittlung einer Wohnung

  • Sie haben seit mindestens einem Jahr nachweislich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin
  • Sie erfüllen die Kriterien für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für das Land Berlin
  • Sie sind in der Lage, Ihren Haushalt eigenverantwortlich zu führen
  • Sie können sich nicht ohne Hilfe am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen
    UND
  • Sie sind bereits wohnungslos und in einer Notunterkunft des Landes Berlin untergebracht oder haben Anspruch auf eine Unterbringung
    ODER
  • Sie stehen unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit, beispielsweise aufgrund einer Kündigung oder der Entlassung aus einer Einrichtung oder Unterkunft
Terminvereinbarung mit der Sozialen Wohnhilfe

Terminvereinbarung mit der Sozialen Wohnhilfe

Im ersten Schritt müssen Sie eine Anfrage bei der Sozialen Wohnhilfe in Ihrem Bezirk stellen – also dort, wo Sie derzeit gemeldet sind beziehungsweise zuletzt gemeldet waren, oder wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser erste Schritt ist entscheidend, damit Sie Unterstützung erhalten können. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (telefonisch oder per E-Mail) oder nutzen Sie die offenen Sprechstunden. In der folgenden Tabelle finden Sie die Kontaktinformationen der Sozialen Wohnhilfen in allen Berliner Bezirken.

Unterlagen für Ihren ersten Termin

Unterlagen für Ihren ersten Termin

Bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson in der Sozialen Wohnhilfe vor Ihrem ersten Termin, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ihr gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • ein aktueller Einkommensnachweis oder Leistungsbescheid
  • Ihr Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn vorhanden
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft, wenn vorhanden
  • ein Nachweis über die Kündigung oder Räumung Ihrer Wohnung

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Fragen und Antworten für Betroffene

Fragen und Antworten für Betroffene

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Vermittlung einer Wohnung aus dem Geschützten Wohnungsmarkt. Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt (GWM) und die Vermittlung von Wohnraum. Bei dem Programm handelt es sich um eine freiwillige Kooperation zwischen dem Land Berlin und Wohnungsanbietenden. Die Entscheidung über die Aufnahme in den GWM trifft das zuständige Bezirksamt. Ob eine Wohnung vermittelt werden kann, ist auch abhängig von der Verfügbarkeit.