Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
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Führen der Berufsbezeichnung
Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen.
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn- die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde,
- der Antragsteller oder die Antragstellerin sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht keine Ungeeignetheit zur Ausübung des Berufs besteht.
Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde des Landes zu stellen, in dem die Prüfung abgelegt wurde. Wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wurde, ist die zuständige Behörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
Achtung:
Ab sofort werden nur noch Führungszeugnisse der Belegart „O“ (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde), die direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt werden, akzeptiert.
Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gebührenpflichtig.
Formulare
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
PDF-Dokument (183.0 kB) - Stand: Januar 2021
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag
- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
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