Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten dauert in Vollzeit 18 Monate und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (1.000 Stunden) an staatlich anerkannten Pflegeschulen für die Ausbildung nach PflFAG (siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Pflegeschulen für die Ausbildung nach PflFAG) und einer praktischen Ausbildung (1.200 Stunden) in den Einrichtungen der Akut- und Langzeitpflege auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin).

Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet, dies bedeutet, dass die praktische Ausbildung in allen drei Versorgungsbereichen der Pflege stattfindet. Der theoretische und fachpraktische Unterricht ist alters- und versorgungsbereichsübergreifend gestaltet.

Die Ausbildung nach diesem Gesetz vermittelt die für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Pflege, Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Einrichtungen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen. Die Mitwirkung an der Pflege, Versorgung und Betreuung pflegerisch zu versorgender Personen umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der pflegerisch zu versorgenden Menschen, soweit die Mitwirkung nicht anderen Berufsgruppen vorbehalten ist. Sie erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer pflegeberuflichen Ethik.

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist, dass der Bewerber nicht gesundheitlich ungeeignet ist und über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Schulische Voraussetzung ist Berufsbildungsreife, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Beschleunigte Ausbildung

Im Rahmen einer beschleunigten Ausbildung besteht für Pflegehilfskräfte (mit Pflegebasiskurs) und Betreuungskräfte mit Berufserfahrung (mind. 2 Jahre in Vollzeit) die Möglichkeit, die Ausbildung in der Pflegefachassistenz in Vollzeit in 12 Monaten (statt in 18 Monaten) zu durchlaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass die rechtlich geregelten allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und ein Kompetenzfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert werden.

Weitere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

  • Verzeichnis der Pflegefachassistenzschulen im Land Berlin

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