Alles was du über die Ausbildung wissen musst.
-
Wie ist die Ausbildung organisiert?
Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin bzw. zum Pflegefachassistenten dauert eineinhalb Jahre (18 Monate) in Vollzeit. Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen müssen, können die Ausbildung auch in Teilzeit in einer Dauer von bis zu drei Jahren absolvieren.
Die Ausbildung ist sehr praxisorientiert. Sie besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Die Praxisphasen finden sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten als auch in Krankenhäusern statt, unabhängig vom eigenen Ausbildungsbetrieb. Der schulische Unterricht findet an Pflegeschulen statt.
Die Ausbildung ist durch das Berliner Pflegefachassistenzgesetz landesrechtlich geregelt.
-
Wieviel verdiene ich während der Ausbildung sowie als ausgebildete Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent?
Während der Ausbildung zur Pflegefachassistentin bzw. zum Pflegefachassistenten muss die Vergütung angemessen sein. Sie orientiert sich in der Regel an der Vergütung der Ausbildung zur Pflegefachperson im ersten Ausbildungsdrittel.
Es sind nur noch Pflegeeinrichtungen und -dienste zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte entweder a) nach Tarif, b) analog der Höhe eines Tarifvertrags oder c) mindestens mit dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne („regional übliches Entgeltniveau“ genannt) bezahlen. In Berlin sieht das „regional übliche Entgeltniveau“ (ohne Zeitzuschläge) für Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 17,99 Euro pro Stunde vor. Für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen und -dienste sind deren Tarifvertragswerke und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bindend.
-
Was muss ich für die Ausbildung mitbringen?
Zugangsvoraussetzungen sind die Berufsbildungsreife (früher Hauptschulabschluss) oder ein vergleichbarer Abschluss sowie die gesundheitliche Eignung. Liegt ein Schulabschluss aus einem anderen Land als Deutschland vor, müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
-
Wann und wo kann ich die Ausbildung anfangen?
Der Ausbildungsbeginn ist jeweils im Abstand von drei Monaten, also immer am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eines Jahres möglich. Die Bewerbung für eine Ausbildung erfolgt direkt im ausbildenden Betrieb – oftmals unterstützen auch die Pflegeschulen beim Bewerbungsprozess. Freie Ausbildungsstellen findest du auf der Unterseite zu Ausbildungs- und Studienplätze.
-
Welche Weiterqualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten habe ich mit meinem Abschluss?
Mit dem Abschluss als Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachassistent gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung als Pflegefachperson anzuschließen (Weiterqualifizierung). Diese kann in diesem Fall um ein Drittel verkürzt werden, also bei einer Vollzeitausbildung um ein Jahr. Arbeitgeber und Pflegeschulen können zu diesem Verfahren beraten.
Arbeitgeber bieten oft eine Vielzahl von Fortbildungen an, mit welchen eine Qualifizierung für bestimmte Einsatzbereiche (z. B. Demenz-WG) oder die Aneignung neuer Technologien (z. B. digitaler Pflegeanwendungen) möglich ist.