Pflege deine Zukunft in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Pflege deine Zukunft

Pflege deine Zukunft in Deutscher Gebärdensprache

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Videoinhalt zum Nachlesen: Pflege deine Zukunft

Herzlich willkommen auf der Website der Image-Kampagne „Pflege deine Zukunft“ der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung.
Die Senatsverwaltung ist eine von zehn Fachverwaltungen des Berliner Senats. Als Teil der Landesregierung ist sie oberste Landesbehörde für das Politikfeld Pflege. Die Abteilung Pflege ist eine eigenständige Hauptabteilung der Verwaltung. Diese Seite informiert über die Möglichkeiten einer beruflichen Karriere im Pflegeberuf. Es gibt drei Möglichkeiten eine erfolgreiche Laufbahn in der Pflege zu starten: die generalistische Pflegeausbildung, die Ausbildung zur Pflegefachassistenz und ein duales Pflegestudium. Die Seite der Kampagne „Pflege Deine Zukunft“ informiert über alle drei Optionen und deren Voraussetzungen und wird regelmäßig mit neuen Inhalten bestückt.

Pflegefachperson

Die generalistische Pflegeausbildung gibt es seit 2020. Sie vereint gleich drei Fachrichtungen: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. In drei Jahren lernen Auszubildende alles Wichtige, um in allen drei Bereichen arbeiten zu können.

Es handelt sich um eine duale Ausbildung. Die Auszubildenden erwerben ihre Kompetenzen abwechselnd: Der theoretische Teil wird in der Schule unterrichtet, der praktische Teil in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus.
Nach der kostenfreien Ausbildung ist man Pflegefachkraft und kann mit einem Abschluss sogar EU-weit arbeiten. Während der Ausbildungszeit erhält man eine Ausbildungsvergütung.

Pflegefachassistenz

Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten können im Krankenhaus, in Pflegeheimen und bei Pflegediensten arbeiten. Sie unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Körperpflege, bei der Mobilität sowie der Betreuung und Begleitung im Alltag. Die Ausbildung dauert 18 Monate und besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Während der Ausbildungszeit erhält man eine Vergütung. Zugelassen sind Menschen mit Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) oder mit einem ähnlichen Abschluss. Liegt ein Schulabschluss aus einem anderen Land als Deutschland vor, müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Aktuelle Stellenausschreibungen findest Du auf den Seiten von „Pflege deine Zukunft“.

Pflegestudium

Ein Pflegestudium dauert sieben Semester. In praktischen und theoretischen Lehrveranstaltungen in der Universität und in Praxiseinsätzen vertiefen die Studentinnen und Studenten ihr Wissen. Für das Studium benötigt man die allgemeine Hochschulreife oder eine vollendete Ausbildung zur Pflegefachkraft sowie zwei Jahre Berufserfahrung. Die Studierenden erhalten seit 2024 während ihres Studiums eine Studienvergütung. In Berlin bieten folgende drei Institutionen ein Pflegestudium an: Alice-Salomon-Hochschule, Charité und Evangelische Hochschule Berlin.

Fort- und Weiterbildung

Für Pflegekräfte werden viele Fort- und Weiterbildungen angeboten. Das ist auch nötig, da vor allem im medizinischen Bereich ständig neue Erkenntnisse gewonnen und auch neue medizinische, teschnische oder digitale Produkte sowie Behandlungsverfahren entwickelt werden. Deswegen sind einige, oft jährlich stattfindende Fortbildungen sogar Pflicht. Ausgelernte Pflegekräfte haben darüber hinaus viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Beispielsweise zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter. Manche Spezialisierungen erweitern das Arbeitsfeld. Zum Beispiel Fortbildungen im Pflegemanagement oder in Onkologischer Pflege.

Praktikum

Bevor man sich für eine Pflegeausbildung entscheidet, lohnt sich ein Praktikum. In diesem erhält man erste Einblicke in den Beruf: Arbeitsalltag, Abläufe, Aufgaben und Arbeitsbereiche. Viele Einrichtungen und Unternehmen in Berlin bieten ein Praktikum in der Pflege an. Ausbilderinnen und Ausbilder empfehlen vor dem Start der Ausbildung ein Praktikum. Aktuelle Praktikumsstellen findest Du auf den Seiten von „Pflege deine Zukunft“.

Ausbildungsplätze

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegeunternehmen bieten Ausbildungsplätze in der Pflege an. Passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner findest Du auf den Seiten von „Pflege deine Zukunft“.

Berufs- und Studienorientierung Pflegeberufe

Sie sind Lehrkraft an einer allgemeinbildenden Schule und möchten im Bereich der Berufs- und Studienorientierung die Pflegeberufe thematisieren? Wir unterstützen Sie dabei, die Pflege als vielversprechendes Berufsfeld in Ihren Unterricht zu integrieren. Dadurch können Ihre Schülerinnen und Schüler durch eigenes Entdecken, Ausprobieren und Lernen selbst herausfinden, ob sie sich eine Ausbildung oder ein Studium in der Pflege im Anschluss an ihren Schulabschluss vorstellen können. Auf der Seite der Berufs- und Studienorientierung finden Sie diverse didaktische Angebote, bestehend aus Materialien für den Unterricht sowie Vorschlägen für die Durchführung von Projekttagen.
Wenn Sie die Schülerinnen und Schüler bei der Suche und Bewerbung für Betriebspraktika oder Ausbildungs- und Studienplätze unterstützen wollen, finden Sie auf den Seiten von „Pflege deine Zukunft“ aktuelle Stellenausschreibungen.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

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