Approbation bei abgeschlossener Ausbildung im Land Berlin

Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen Beruf ohne Einschränkung ausüben wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Nur wenn Sie die Ausbildung und die Ärztliche Prüfung im Land Berlin erfolgreich absolviert haben, können Sie die Approbation als Ärztin/Arzt online beantragen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Approbationsbeantragung und zum Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt.

Sofern Sie Ihre Ausbildung als Ärztin/Arzt nicht in Berlin abgelegt haben, ist ein Online-Antrag nicht möglich. Weitere Informationen zum beantragen einer Approbation mit ausländischem Abschluss finden Sie unter

Approbation bei einer Ausbildung in der Europäischen Union (EU)

Approbation bei einer Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)

Auf diesem Bild ist ein Ausschnitt der Registrierungsseite zu sehen
  • Erklärung zu Strafverfahren

    PDF-Dokument (143.4 kB)

  • Ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (52.3 kB)

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

    PDF-Dokument (162.7 kB)

Kontakt

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Reichert
Tel.: (030) 90229-2112

Frau Werner
Tel.: (030) 90229-2110

Dienstgebäude

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Postanschrift

(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin