Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)
Sie haben Ihre Ausbildung zum Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Tierarzt im Ausland und zwar in einem sogenannten Drittstaat, d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?
Dann benötigen Sie für diese Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis (Approbation/ Berufserlaubnis). Approbationen ermächtigen zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer Berufserlaubnis dürfen Sie nur im Land Berlin und nur für zwei Jahre beruflich tätig werden.
Den Antrag auf Erteilung der Approbation/einer Berufserlaubnis können Sie sich unter dem Link Antrag auf Erteilung der Approbation bei ausländischen Abschlüssen herunterladen. Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung. Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.
Möchten Sie dennoch persönlich vorbeikommen, müssen Sie zwingend einen Termin vereinbaren (weiter zur Online-Terminbuchung). Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung kann keine Beratung stattfinden.
Die Approbation/eine Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind in einem Fachsprachentest (C 1) vor der zuständigen Berufskammer nachzuweisen (Tierärzte benötigen keinen Fachsprachentest, es genügt B 2).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Fachsprachentest für
Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung
PDF-Dokument (53.5 kB) - Stand: März 2020
Antrag auf Erteilung der Approbation bei ausländischen Abschlüssen
PDF-Dokument (199.0 kB) - Stand: März 2020
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und Sie diese Unterschiede nicht durch einschlägige langjährige Berufserfahrung ausgleichen können, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisprüfungen nach § 3 Abs. 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung im Land Berlin
PDF-Dokument (75.9 kB) - Stand: März 2020
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisprüfungen nach § 4 Abs. 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung im Land Berlin
PDF-Dokument - Stand: Januar 2020
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen nach der Bundes-Tierärzteordnung im Land Berlin
PDF-Dokument - Stand: Januar 2020
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen nach dem Zahnheilkundegesetz im Land Berlin
Gültig ab dem 01.10.2020
PDF-Dokument (127.5 kB) - Stand: Juli 2020
Weitere Hinweise finden Sie unter:
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Abschlüsse)
Öffnungszeiten
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift für alle Dienstgebäude
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Personen mit Ausbildungsabschluss im Ausland:
Telefonsprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Tel. (030) 90229-2133 (A)
Tel. (030) 90229-2143 (B-G)
Tel. (030) 90229-2147 (H-M)
Tel. (030) 90229-2119 (N-S; ohne St)
Tel. (030) 90229-2130 (St,T-Z)
Tel. (030) 90229-2118 (A-Z für Tiermedizin)