Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie auf der
Website der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Inhaltsspalte
Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)
Sie haben Ihre Ausbildung zum Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Tierarzt im Ausland und zwar in einem sogenannten Drittstaat, d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?
Dann benötigen Sie für diese Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis (Approbation/ Berufserlaubnis). Approbationen ermächtigen zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer Berufserlaubnis dürfen Sie nur im Land Berlin und nur für zwei Jahre beruflich tätig werden.
Den Antrag auf Erteilung der Approbation/einer Berufserlaubnis können Sie sich unter dem Link Antrag auf Erteilung der Approbation bei ausländischen Abschlüssen herunterladen. Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung. Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.
Sofern Ihr aktueller Wohnsitz sich noch außerhalb von Deutschland befindet, empfehlen wir das umfangreiche Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Anspruch zu nehmen. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: recognition@arbeitsagentur.de
Möchten Sie dennoch persönlich vorbeikommen, müssen Sie zwingend einen Termin vereinbaren (weiter zur Online-Terminbuchung). Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung kann keine Beratung stattfinden.
Die Approbation/eine Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind in einem Fachsprachentest (C 1) vor der zuständigen Berufskammer nachzuweisen (Tierärzte benötigen keinen Fachsprachentest, es genügt B 2).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Fachsprachentest für
Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung
PDF-Dokument (48.4 kB) - Stand: Mai 2021
Antrag auf Erteilung der Approbation bei ausländischen Abschlüssen
PDF-Dokument (96.6 kB) - Stand: Februar 2021
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und Sie diese Unterschiede nicht durch einschlägige langjährige Berufserfahrung ausgleichen können, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisprüfungen nach § 3 Abs. 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung im Land Berlin
PDF-Dokument (75.9 kB) - Stand: März 2020
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisprüfungen nach § 4 Abs. 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung im Land Berlin
PDF-Dokument (212.3 kB) - Stand: Januar 2020
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen nach der Bundes-Tierärzteordnung im Land Berlin
PDF-Dokument (155.3 kB) - Stand: Januar 2020
Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen nach dem Zahnheilkundegesetz im Land Berlin
Gültig ab dem 01.10.2020
PDF-Dokument (110.2 kB) - Stand: März 2022
Weitere Hinweise finden Sie unter:
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Abschlüsse)
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 13:00-15:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
- Donnerstag
- 13:00-15:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Das Referat für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufe/Landesprüfungsamt ist telefonisch zu den oben genannten Telefonsprechzeiten, elektronisch oder schriftlich zu erreichen. Eine Präsenz-Beratung ist derzeit nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können per Post übersandt oder jederzeit in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, eingeworfen werden.
Nahverkehr
- S-Bahn
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1km
S Bellevue
- S3
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U Turmstr.
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U Birkenstr.
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S+U Westhafen
- U9
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0.5km
U Turmstr.
- Bus
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0.2km
Havelberger Str.
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0.3km
Stromstr.
- M27
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0.3km
Berlin, Turmstr./Lübecker Str.
- 123
- 187
- 101
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0.4km
Birkenstr./Rathenower Str.
- 123
-
0.4km
Wilsnacker Str.
- 123
- 187
-
0.2km
Havelberger Str.
Postanschrift für alle Dienstgebäude
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Personen mit Ausbildungsabschluss im Ausland:
Telefonsprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Tel. (030) 90229-2133 (A)
Tel. (030) 90229-2143 (B-G)
Tel. (030) 90229-2147 (H-M)
Tel. (030) 90229-2119 (N-S; ohne St)
Tel. (030) 90229-2130 (St, T-Z)
Tel. (030) 90229-2118 (A-Z für Tiermedizin)