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10639 Berlin
Auf die in der Approbationsordnung für Ärzte vorgesehene Ausbildung werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise
angerechnet. Ebenso werden die im Rahmen eines solchen Studiums erbrachten
soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, anerkannt.
Die Anrechnung/Anerkennung erfolgt auf Antrag. Hierfür ist der entsprechende Vordruck zu verwenden. Für die Anerkennung bzw. Anrechnung ist das Landesprüfungsamt Berlin zuständig, wenn ein Studienplatz im Fach Humanmedizin in Berlin nachgewiesen wird oder im Falle fehlender Immatrikulation für diesen Studiengang an einer deutschen Universität, der Geburtsort Berlin ist.
Die Anrechnung bzw. Anerkennung ist gebührenpflichtig (siehe Gebührenübersicht). Der Gebührenbescheid wird Ihnen gemeinsam mit dem Anrechnungsbescheid nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrages zugeschickt.
Für die Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem im Inland betriebenen verwandten Studiums, sind dem Antrag (soweit zutreffend) im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie Folgendes beizufügen:
Wird die Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem im Ausland betriebenen Humanmedizinstudium oder verwandten Studiums beantragt, ist Folgendes zu beachten:
Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn das Studium im Ausland nach Art und Umfang der in der Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebenen Ausbildung entspricht. Die Gleichwertigkeit der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen wird durch das LAGeSo – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe festgestellt.
Dem Antrag sind (soweit zutreffend) im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beizufügen:
Fremdsprachigen Unterlagen ist eine von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigte deutsche Übersetzung beizufügen. Diese ist gemeinsam mit dem fremdsprachigen Original einzureichen.
Bei einer erneuten Antragstellung sind dem Folgeantrag lediglich ein erneutes Antragsformular sowie die aktuellen Fächer- und Notenübersichten einzureichen. Die Geburtsurkunde muss nicht erneut vorgelegt werden.
Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen kann nachfolgend heruntergeladen werden (siehe unten). Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen an die im Antrag angegebene Adresse oder werfen diese in unseren Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A in 10559 Berlin, ein. Eine Antragstellung per Mail ist nicht möglich.
PDF-Dokument (97.2 kB) - Stand: November 2022