Heim-Aufsicht in leichter Sprache

Bild eines Hauses, vor dem mehrere Personen, unter anderem im Rollstuhl, auf dem Gehweg spazieren.

leichte Sprache

Die Heim-Aufsicht gehört zum Landes-Amt für Gesundheit und Soziales in Berlin.

Das ist eine Behörde. Die Abkürzung ist: LAGeSo

Die Heim-Aufsicht prüft, ob sich alle Einrichtungen an die Regeln halten

Wir achten darauf, dass Menschen in den Einrichtungen gut behandelt werden

Bild von drei Personen, die zusammen stehen; eine Person mit Unterlagen in der Hand

Für wen wir da sind

Sie brauchen Pflege und Unterstützung. Sie wohnen nicht in einer eigenen Wohnung.

Deshalb wohnen Sie zum Beispiel:

  • in einer Wohn-Einrichtung für Menschen mit Behinderung
  • in einem Pflege-Heim
  • in einer betreuten Wohn-Gemeinschaft
Bild von einem Gesetzestext.

Für diese Einrichtungen gibt es in Berlin ein Gesetz.

Es heißt Wohn-Teilhabe-Gesetz (WTG)

Darin steht zum Beispiel:

  • Menschen in Einrichtungen sollen selbst-bestimmt leben
  • Sie sollen mitreden können
  • In Wohn-Einrichtungen und Pflege-Einrichtungen muss es gute Fach-Kräfte geben
  • Menschen sollen eine schöne Wohnung haben. Oder ein schönes Zimmer
Bild von vier Personen, die um einen Tisch sitzen.

Unsere Aufgaben

Wir beraten zum Beispiel:

  • Bewohner
  • den Bewohner-Beirat
  • Betreuer von Menschen in Einrichtungen
  • Familien von Bewohnern
  • Einrichtungen, wie etwas besser gemacht werden kann
Bild einer Frau, die den Finger zur Achtung hebt.

Beschwerden

Sie können sich beschweren

Bewohner und ihre Familien können sich bei der Heim-Aufsicht beschweren. Wenn Einrichtungen sich nicht an die Regeln im Gesetz halten.

Sie können uns anrufen oder Sie können uns schreiben.

Telefon: (030) 90229 – 3333

Fax: (030) 9028 – 5069

E-Mail: heimaufsicht@lageso.berlin.de

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Heimaufsicht – II B
Postfach 310929
10639 Berlin

Prüfung und Text in Leichter Sprache sind von: leicht ist klar

Arzt hilft Rentner beim Aufstehen

Zur Haupt-Internetseite der Heim-Aufsicht kommen Sie hier

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, pflegebedürftige volljährige Menschen oder volljährige Menschen mit Behinderungen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen und sie dabei zu unterstützen, ihre Interessen und Bedürfnisse durchzusetzen. Weitere Informationen