Hilfe zur Pflege

Alte Dame mit Pflegeperson

Grundsätzlich ist der Pflege in der eigenen Häuslichkeit der Vorzug zu geben. Dort soll die Pflege möglichst durch Angehörige oder andere nahe stehende Personen (Nachbarschaftshilfe) durchgeführt werden. Kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht, muss die erforderliche Hilfe durch professionelle Pflegekräfte, vor allem Pflegedienste und Sozialstationen, sicher gestellt werden.

Das SGB XII stellt auf Antrag Hilfeleistungen zur Verfügung, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig ist und den daraus resultierenden Hilfebedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.

Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.

Diese Leistungen kommen in Betracht:

  • einerseits für Pflegebedürftige, die nicht pflegeversichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben,
  • andererseits aber auch als ergänzende Leistungen, da die Leistungen der Pflegeversicherung in ihrer Höhe begrenzt sind und daher bei einem umfangreichen Hilfebedarf oft nicht ausreichen.

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden sowohl Kosten der häuslichen Pflege als auch Kosten übernommen, die durch den Aufenthalt in einer Einrichtung der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder der vollstationären Pflege entstehen. Daneben werden auch Pflegehilfsmittel gewährt.

Benötigen Pflegebedürftige weitere Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII geleistet werden können, ist im Einzelfall zu prüfen, ob hierfür auch andere Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) in Betracht kommen.

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie im Pflegeportal des Landes Berlin.

Puzzleteile zum Thema Pflege

Kostenlose Beratung durch Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte Berlin (www.pflegestuetzpunkteberlin.de) beraten Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und andere Ratsuchende kostenfrei und unabhängig zu allen Fragen rund um Pflege und Alter. Sie übernehmen eine Lotsenfunktion, um den Bürgerinnen und Bürgern die Inanspruchnahme der gesetzlichen Sozialleistungen zu erleichtern. Sie vermitteln und koordinieren notwendige Unterstützungsangebote, klären die Finanzierung und helfen beispielsweise bei der Antragstellung. Die Pflegestützpunkte beraten auch auf Arabisch, Russisch, Türkisch, Vietnamesisch sowie in vielen weiteren Sprachen. Beratungen werden im Pflegestützpunkt, telefonisch, im Rahmen eines Hausbesuchs oder per Video angeboten. Träger der Pflegestützpunkte sind das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin.

In jedem Bezirk gibt es drei Beratungsstellen. In Neukölln sind dies:

Pflegestützpunkt Neukölln Nord
Rollbergstr. 30, 12053 Berlin
Tel. 030 6897700
E-Mail: neukoellnnord@pspberlin.de

Pflegestützpunkt Neukölln Süd
Karl-Marx-Str. 66 (in den Neukölln Arcaden), 12043 Berlin
Tel. 0800 2650802711
E-Mail: neukoellnsued@pspberlin.de

Pflegestützpunkt Rudow
Groß-Ziethener Chaussee 16, 12355 Berlin
Tel. 030 338536420
E-Mail: rudow@pspberlin.de

Die Sprechzeiten vor Ort sind
dienstags 9.00 – 15.00 Uhr,
donnerstags 12.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung.