Alle Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Service-Portal.
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Weitergehende Informationen finden Sie im Pflegeportal des Landes Berlin.
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Grundsätzlich ist der Pflege in der eigenen Häuslichkeit der Vorzug zu geben. Dort soll die Pflege möglichst durch Angehörige oder andere nahe stehende Personen (Nachbarschaftshilfe) durchgeführt werden. Kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht, muss die erforderliche Hilfe durch professionelle Pflegekräfte, vor allem Pflegedienste und Sozialstationen, sicher gestellt werden.
Das SGB XII stellt auf Antrag Hilfeleistungen zur Verfügung, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig ist und den daraus resultierenden Hilfebedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.
Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.
Diese Leistungen kommen in Betracht:
Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden sowohl Kosten der häuslichen Pflege als auch Kosten übernommen, die durch den Aufenthalt in einer Einrichtung der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder der vollstationären Pflege entstehen. Daneben werden auch Pflegehilfsmittel gewährt.
Benötigen Pflegebedürftige weitere Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII geleistet werden können, ist im Einzelfall zu prüfen, ob hierfür auch andere Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) in Betracht kommen.
Bezirksamt Neukölln
12040 Berlin