Städtebauliche Erhaltungsverordnungen sind Regeln zum Bauen. Diese Regeln machen die Städte und Gemeinden in Deutschland, in Berlin die Bezirke. Die Regeln für die städtebauliche Erhaltungsverordnung bilden das sogenannte besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch (§ 172 und folgende).
Ziel einer Erhaltungsverordnung ist, das besondere Aussehen eines Ortsteils und den Gebäuden darin zu bewahren. Ein Ortsteil oder ein Gebäude sieht besonders aus, wenn es das Ortsbild sehr stark prägt. Wenn man ein Gebäude in einem Erhaltungsgebiet abreißen, verändern oder anders nutzen möchte, muss der Bezirk dies erst genehmigen. Auch Änderungen an den Außenanlagen oder die Anbringung von Werbeanlagen sind im Erhaltungsgebiet genehmigungspflichtig.
Städtebauliche Erhaltungsgebieten werden gerne mit sozialen Erhaltungsgebieten verwechselt. Letzte werden umgangssprachlich Milieuschutz genannt. Sie regeln den Schutz der Bewohnerschaft vor Verdrängung. In den meisten Teilen Deutschlands sowie im Baugesetzbuch heißt die Erhaltungsverordnung übrigens Erhaltungssatzung.