Erhaltungsgebiete

Historisches Bild der Krugpfuhlsiedlung

SPRECHZEIT

Mit konkreten Planungen und Unterlagen können Sie die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Für erhaltungsrechtliche Fragen bieten wir eine Sprechzeit dienstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr an. Bitte wenden Sie sich innerhalb dieser Zeit an die zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie die Zuständigkeit und Erreichbarkeit bei der Zentralen Auskunftsstelle unter 030 90239 3512 erfragen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unsere telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeit schwierig sein kann, da wir im persönlichen Beratungsgespräch sind. Bitte versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt erneut oder schreiben Sie Ihrer sachbearbeitenden Person eine E-Mail.

ALLGEMEINES

Im Bezirk Neukölln gibt es vier Verordnungen zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart, durch welche Gebiete mit erhaltenswerter Bausubstanz geschützt werden sollen. Daher stehen sämtliche Änderungen am äußeren Erscheinungsbild eines Bauwerks in den festgesetzten Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt durch das Stadtentwicklungsamt.
Das bedeutet, Ihr Bau- oder Änderungsvorhaben bedarf einer Genehmigung.
Beabsichtigt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer entsprechende Maßnahmen, so muss ein formloser Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch gestellt werden. Gern können Sie das unten stehende Antragsformular verwenden. Die Maßnahmen werden dann auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen geprüft.

deutsche Gesetze

Was ist eine Erhaltungsverordnung?

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen sind Regeln zum Bauen. Diese Regeln machen die Städte und Gemeinden in Deutschland, in Berlin die Bezirke. Die Regeln für die städtebauliche Erhaltungsverordnung bilden das sogenannte besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch (§ 172 und folgende).

Ziel einer Erhaltungsverordnung ist, das besondere Aussehen eines Ortsteils und den Gebäuden darin zu bewahren. Ein Ortsteil oder ein Gebäude sieht besonders aus, wenn es das Ortsbild sehr stark prägt. Wenn man ein Gebäude in einem Erhaltungsgebiet abreißen, verändern oder anders nutzen möchte, muss der Bezirk dies erst genehmigen. Auch Änderungen an den Außenanlagen oder die Anbringung von Werbeanlagen sind im Erhaltungsgebiet genehmigungspflichtig.

Städtebauliche Erhaltungsgebieten werden gerne mit sozialen Erhaltungsgebieten verwechselt. Letzte werden umgangssprachlich Milieuschutz genannt. Sie regeln den Schutz der Bewohnerschaft vor Verdrängung. In den meisten Teilen Deutschlands sowie im Baugesetzbuch heißt die Erhaltungsverordnung übrigens Erhaltungssatzung.

fragen antworten

Festgesetzten Erhaltungsgebiete

Sie möchten wissen, ob Ihr Grundstück in einem städtebaulichen Erhaltungsgebiet liegt? Auf unserer Seite der festgesetzten Erhaltungsgebiete können Sie nachschauen und sich über die Erhaltungsgebiete informieren. Auch Ihre potentielle bezirkliche Ansprechperson finden Sie dort. Weitere Informationen

ANTRAG

  • Antrag auf Erhaltungsrechtliche Genehmigung

    PDF-Dokument (142.2 kB) - Stand: 9. August 2023

FAQ: Häufig gestellte Fragen an das Stadtentwicklungsamt Neukölln

FAQ

Antworten zu den häufigsten Fragen zu den Erhaltungsgebieten im Bezirk Neukölln Weitere Informationen