Festgesetzte Erhaltungsverordnungen (ErhVO)

Verschiedene Gebiete im Bezirk Neukölln haben einen Schutzstatus, um das Erscheinungsbild der Gebäude zu erhalten. Die sogenannten städtebaulichen Erhaltungssatzungen sowie weitere Informationen zu den Gebieten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die Errichtung, der Abriss, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf im Erhaltungsgebiet grundsätzlich einer gebührenfreien, erhaltungsrechtlichen Genehmigung.
TLDR: Keine Veränderung ohne Genehmigung.
Wenden Sie sich mit Fragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen.

DIE GEBIETE

Übersichtskarte des Gebietes

Krugpfuhlsiedlung 10000uebersicht

Krugpfuhlsiedlung

Ihre Ansprechperson:
Herr Rieser, Telefon 030 90239 2009, Zimmernummer N 6001
E-Mail an das Stadtentwicklungsamt

Broschüre
Verordnung
Begründung

Übersichtskarte des Gebietes

Rixdorf 10000uebersicht

Rixdorf

Ihre Ansprechperson:
Frau Student, Telefon 030 90239 3433, Zimmernummer N 6006
E-Mail an das Stadtentwicklungsamt

Verordnung
Änderung der Verordnung

Übersichtskarte des Gebietes

Ortskern Rudow 10000uebersicht

Ortskern Rudow

Ihre Ansprechperson:
Herr Wortmann, Telefon 030 90239 3466, Zimmernummer N 6004
E-Mail an das Stadtentwicklungsamt

Broschüre
Verordnung
Begründung

Übersichtskarte des Gebietes

Erhvo Schillerpromenade 10000uebersicht

Schillerpromenade