Bild: Bezirksamt Neukölln von Berlin
Die private befristete Untervermietung des Hauptwohnsitzes im Sinne § 575 BGB, muss in Milieuschutzgebieten seit 18.04.2026 beim Bezirksamt beantragt werden. Die entsprechenden Formulare werden aktuell überarbeitet. Bis dahin können Sie Ihren formlosen Antrag mit Ihrem aktuellen Mietvertrag und der aktuellen Meldebescheinigung an milieuschutz@bezirksamt-neukoelln.de senden.
PDF-Dokument (145.7 kB) - Stand: 28. November 2025
PDF-Dokument (154.2 kB) - Stand: Oktober 2025
Fachbereichsleitung: Herr Türk
Der Fachbereich Stadtplanung Besonderes Städtebaurecht umfasst die Arbeitsgruppen Sanierung, Milieuschutz und Quartiersmanagement.
Für telefonische Anfragen steht Ihnen die zentrale Auskunftsstelle unter 030 90239 3512 zur Verfügung.