Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

3 lachende Kinder

Folgende Ämter sind für diese Leistung zuständig:

  • Ämter für Soziales: Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Erwerbsunfähige mit geringem Einkommen
  • Ämter für Bürgerdienste: Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag
  • Jobcenter: Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bzw. Erwerbsfähige mit geringem Einkommen
  • Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst:

  • Kultur, Sport und Freizeit
  • mehrtägige Klassen-, Hort- und Kitafahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • eintägige Schul-, Hort- und Kitaausflüge
  • Zuschuss zum Mittagessen in Schulen und Kitas
  • Lernförderung
  • Schülerbeförderung

Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Als Berechtigungsnachweis für die zuvor genannten Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Weitere Informationen, Hinweise bzgl. der Anspruchsvoraussetzungen sowie erforderliche Formulare erhalten Sie über das Service-Portal Berlin:
(Service-Portal)