Rechtsamt

Rechtsanwältin berät Klienten

Das Rechtsamt nimmt die interne Rechtsberatung der Verwaltung, also des Bezirksamtsgremiums, der Bezirksverordnetenversammlung sowie aller Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV) und Serviceeinheiten (SE) wahr. Es führt die Prozesse des Bezirksamtes, betreibt dessen Zwangsvollstreckungen und bildet Rechtsreferendare aus.

Das Rechtsamt ist ein internes Amt des Bezirksamtes. Es darf keine Rechtsauskünfte an Bürger erteilen oder deren Rechtsberatung vornehmen. Bürger müssen sich an niedergelassene Rechtsanwälte wenden.

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