Die Staatsangehörigkeitsbehörde

Zwei Reisepässe in Jeanstasche

BITTE BEACHTEN !

Ab dem 01.01.2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen.

Aufgrund dieses Zuständigkeitsübergangs bitten wir Sie, sich direkt an das Landesamt für Einwanderung zu wenden.

Informationen des Landesamtes für Einwanderung