Die Staatsangehörigkeitsbehörde

Zwei Reisepässe in Jeanstasche

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Öffnungszeiten:

persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung

Telefonisch erreichen Sie uns
Do 14-17 Uhr
unter 90239-2492 oder Fax 90239-2012
und per E-Mail
staatsangehoerigkeit@bezirksamt-neukoelln.de.
Bitte machen Sie folgende Angaben: Name, Geburtsdatum, Anschrift und Rückrufnummer.

Momentan keine Erstberatungstermine

Aktueller Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Berliner Senat voraussichtlich zum 01.01.2024 die Zentralisierung der Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden im Landesamt für Einwanderung beabsichtigt.
*Aufgrund dieser Umstrukturierungen können leider bis auf Weiteres keine Erstberatungstermine für die Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten angeboten werden!
Sofern sich diesbezüglich Änderungen ergeben, wird dieses auf dieser Seite bekannt gegeben.*

Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde

Für eine Einbürgerung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Antragsteller müssen sich seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich (dauerhaft) in Deutschland aufhalten und zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei besonderen Integrationsleistungen, ist eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit möglich.
  • Die Antragsteller müssen in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie ohne den Bezug öffentlicher Sozialleistungen zu bestreiten. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich, wenn der Grund für den Bezug öffentlicher Leistungen vom Antragsteller nicht zu vertreten ist.
  • Die Einbürgerungsbewerber müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und diese ggf. durch einen Sprachtest nachweisen. Sie müssen weiterhin über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der deutschen Lebensverhältnisse verfügen und ggf. einen Einbürgerungstest ablegen.
  • Es dürfen keine Verurteilungen wegen einer Straftat vorliegen oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig sein.
  • Die Antragsteller müssen bereit sein, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Die Antragsteller müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und bei der Einbürgerung ein entsprechendes Bekenntnis ablegen.
  • Für Ehegatten und Kinder der Einbürgerungsbewerber sind erleichterte Voraussetzungen vorgesehen.

Gebühren:

Das Einbürgerungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz 255 €, diese Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Für die Miteinbürgerung von Kindern fallen geringere Gebühren an (51€ je Kind).

Hinweis zum Einbürgerungsantrag:

Aufgrund des gebührenpflichtigen Verfahrens werden Einbürgerungsanträge nur persönlich und im Anschluss an eine eingehende Beratung ausgegeben. Bitte bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch unbedingt die Passdokumente mit.

Weitere Aufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörde:

  • Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen.

Hinweise und informative Links

Für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, einen Einbürgerungstest sowie einen Sprachtest zu absolvieren.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung erhalten Sie auch auf den Seiten der Volkshochschulen Berlin:

Einbürgerungstest

Suche: Deutsch als Fremdsprache- Integrationskurse

Die Beauftragte für Intergration und Migration des Berliner Senats

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