Rund ums Gewerbe

Gewerbeakten im Ordnungsamt

Jeder Gewerbebetrieb muss beim Wirtschafts- bzw. Gewerbeamt des Bezirkes angemeldet werden. In Berlin übernehmen die Ordnungsämter in den Bezirken diese Aufgabe. Anmelden müssen Sie sich immer in dem Bezirk, in dem Sie Ihr Gewerbe ausüben möchten.

Wenn Sie sich also in Neukölln selbständig machen wollen, ist unser Ordnungsamt somit die erste “Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle” für Sie als künftige bezirkliche Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier können Sie u.a. ein
Gewerbe anmelden
Gewerbe abmelden
Gewerbe ummelden .

Sie finden alle Serviceleistungen rund um das Thema “Gewerbe” im Serviceportal.

Unterschieden wird generell zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen (u.a. Handwerksbetriebe, Gaststätten- oder Reisegewerbe) Unternehmen. Die Erlaubnis gilt für jeden natürlichen und juristischen Gesellschafter (Gründer, Kapitalgesellschaften etc.).

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie einen Personalausweis bzw. Pass sowie evtl. besondere Genehmigungen und Nachweise (Handwerkskarte, Konzessionen z.B. für das Gaststätten-, Verkehrs- und Bewachungsgewerbe, Reisegewerbe usw.).

Sogenannte “Freie Berufe” müssen übrigens nicht angemeldet werden. Hierzu zählen u.a. selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Krankengymnasten, Dolmetscher etc.

Update zur Software-Umstellung bei den bezirklichen Gewerbeämtern

wichtige Info

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat auf folgendes Statement veröffentlicht Statement der Senatsverwaltung

Systemumstellung in den bezirklichen Ordnungsämtern
Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein.
Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.

Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis:
Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

Dies ist nicht automatisch auf die Gewerbe übertragbar, die einer Erlaubnispflicht nach GewO, GastG o.Ä. unterliegen!

Die Mitarbeiter:innen der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle bedanken sich auch weiterhin für das von Ihnen entgegengebrachte Verständnis.

Unser Tipp:

Vieles rund ums Gewerbe lässt sich bereits online erledigen. Nutzen Sie das Serviceportal berlin.de , den Einheitlichen Ansprechpartnert oder die Schnellsuche A- Z Dienstleistungen des Bezirksamtes Neukölln, um Ihr Anliegen schnell und unkompliziert zu klären.

Kurz erklärt: Gewerbe anmelden

Die IHK hat in diesem Video kurz zusammengefasst, wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen.
Geschäftsmann, Lupe, Weltkugel, Standort

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Formate: video/youtube

Die IHK Berlin hat in diesem Video kurz das Wichtigste zur Anmeldung eines Gewerbes zusammengefasst.

Blick durch eine Lupe auf eine Liste von Zahlen

Vertrauen ist gut, doch Kontrolle muss sein

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört es auch, die Gewerbetreibenden über richtiges Verhalten zu informieren und aufzuklären und die Einhaltung von Vorschriften, z. B. des Jugendschutzgesetzes, des Ladenöffnungsgesetzes oder auch zum Sonn- und Feiertagsschutz zu prüfen.

Deshalb sind unsere Kolleginnen und Kollegen des AOD und der Lebensmitteaufsicht bei Routinekontrollen oder auch aufgrund von konkreten Hinweisen im Bezirk unterwegs. Aber auch die Mitarbeitenden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle und der Zentralen Verfahrensbearbeitung haben im Rahmen ihrer Verfahren die sogenannten Vor- (Antrag) und Nachschaurechte (Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben in der Gewerbeausübung) in den Gewerben. Wenn also auch mal bei einer Kontrolle Mitarbeitende ohne Dienstkleidung im Gewerbe stehen, hat auch das seine Richtigkeit.

Dabei sind sie alle berechtigt, ordnungswid­riges Verhalten zu ahnden. Dazu können sie Daten erheben, die Identität feststellen, Platzverweise erteilen oder Sachen sicherstellen. Oft reicht aber schon das Gespräch, um Wiederholungsfällen vorzubeugen. Und wenn nicht … dann kann es sein, dass es nicht bei der Verwarnung oder einem Bußgeld bleibt, sondern bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Eine Aufgabe, die dann wiederum im Ordnungsamt landet: nämlich in der “Zentralen Verfahrensbearbeitung”.

Übrigens…
kontrollierte das Neuköllner Ordnungsamt die ordnungsgemäße Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk im Jahr 2022 in insgesamt 72 Gewerbeeinheiten, darunter große Discounter und Supermärkte sowie kleinere Einzelhandelsgeschäfte . Drei Verstöße wurden dabei festgestellt und geahndet.

Vorschriften, Hinweise und Hilfreiches

  • Gewerbeordnung (GewO)

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Gaststättengesetz (GastG)

    PDF-Dokument (40.7 kB)

  • Gewerbeauskunft (ausfüllbare pdf)

    PDF-Dokument (285.0 kB) - Stand: 02/2025

Verkauf von Pyrotechnik

  • Vertriebsanzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz

    PDF-Dokument (116.7 kB) - Stand: 02/2025

  • Sprengstoffgesetz (SprengG)

    PDF-Dokument (98.8 kB)

Kontakt und Schnellzugriffe

Schnellzugriffe

Wer ist zuständig? – Einheitlicher Ansprechpartner

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Telefonische Beratung

Montag bis Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 – 18:00 Uhr
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