Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck wird im Folgenden die Aktenordnung des Bezirksamtes Neukölln im Internet veröffentlicht.
Für alle nach dem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner IFG. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.
Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach §§ 5 ff. Berliner IFG entgegenstehen.
Bei Interesse richten Sie Ihren Antrag auf Aktenauskunft bitte schriftlich an das:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Steuerungsdienst/Aktenplan
z.H. Frau Schütz
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin