Donaustraße 29 , Rathaus
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin
- unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
- über die Telefonnummer (030) 115
Beantragte Dokumente – Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), eID-Karte und Führerschein – können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in dem Bürgeramtsstandort abgeholt, wo sie beantragt worden sind. Mitzubringen sind noch im Besitz befindliche Dokumente.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen
Terminbuchungen sindBitte erscheinen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin. Sollten Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
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Ab dem 1. Mai 2025 dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Für die Beantragung von Reisepass, Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstiteln benötigte Passbilder können Sie direkt im Bürgeramt erstellen lassen.
Bei Führerscheinangelegenheiten müssen Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein Passfoto in Papierform mitbringen.
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: (Service-Portal)
Seit Herbst 2020 führen alle Berliner Bürgerämter eine Online-Befragung zur Kundenzufriedenheit durch. Die Befragungen sollen Aufschluss darüber geben, was Ihnen bei Ihrem Besuch im Bürgeramt besonders wichtig ist, mit welchen Aspekten Sie zufrieden sind und wo Verbesserungsbedarf besteht.
Weitere Informationen
Die Teilnahme erfolgt über die Online-Terminvereinbarung.
Beantragte Reisepässe, Personalausweise, Aufenthaltstitel und Führerscheine können während der Öffungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Beachten Sie dabei die Bearbeitungszeiten die Ihnen bei Beantragung mitgeteilt wurden.
Hinweis zum Personalausweis:
Bitte holen Sie diesen erst ab, sobald Sie den PIN-Brief erhalten haben.
Für eine einfache kostenfreie Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das online-Verfahren. Dies ist der einfachste und schnellste Weg. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei schriftlicher Beantragung ist zusätzlich zum Antrag eine Kopie vom Pass oder Personalausweis und der Nachweis der Überweisung der Gebühr von 10,00 € für die erste Person und 5,00 € für jede weitere Person (Ehepartner oder/und Kinder unter 18 Jahren mit identischen Meldezeiten) auf eines der Konten
Postbank Berlin IBAN DE06 1001 0010 0003 3321 03 BIC PBNKDEFF
Berliner Sparkasse IBAN DE10 1005 0000 1410 0038 05 BIC BELADEBEXXX
beizufügen.
Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, geben Sie bitte bei einer Überweisung unbedingt den Verwendungszweck – 0238000010947 Meldebescheinigung / Ihren Namen – an und übersenden Sie die Bestätigung der Einzahlung unter Nennung des Kontoinhabenden.
Sie können sich mithilfe des Online-Ausweis auch online Ummelden. Weitere Informationen finden sie hier:
Onlinedienste
Eine Um- oder Anmeldung ist ansonsten generell weder schriftlich noch per E-Mail möglich. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Sie zur Vorlage eines Personaldokuments verpflichtet sind und die von uns erfassten Daten unterschreiben müssen. Dies dient der Vermeidung von Scheinanmeldungen.
Bitte schicken Sie dazu das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular und eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses an das zuständige Bürgeramt.
Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
Das ist generell leider nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Serviceportal der Dienstleistungsdatenbank:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/
Liegt eine der folgenden genannten Voraussetzungen für die Übertragung nicht vor, ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig:
A) Alter Pass ist nicht mehr vorhanden
B) Die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt
C) Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und Ausstellungsdatum des neuen Passes liegen mehr als 6 Monate
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, ohne das Ihr Aufenthaltstitel in den neuen Pass übertragen wurde, dann nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Damit können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Serviceportal der Dienstleistungsdatenbank:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/)
Es ist möglich, ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft online mithilfe der Online-Ausweisfunktion unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
Die Beantragung ist gebührenpflichtig. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, können Sie das Führungszeugnis auch schriftlich beantragen.
Ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft kosten 13,- €.
Bitte überweisen Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr auf eines unserer Konten und geben Sie beim Verwendungszweck Ihren Namen und “Führungszeugnis 0138000423532” an.
Postbank Berlin DE 06 1001 0010 0003 3321 03 | BIC: PBNKDEFF
Berliner Sparkasse DE 10 1005 0000 1410 0038 05 | BIC: BELADEBEXXX
Bitte beschreiben Sie in Ihrem Brief kurz, wofür das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft benötigt wird, damit wir auch das richtige für Sie beantragen. Zum Beispiel: „einfaches Führungszeugnis für den Arbeitgeber“ oder „erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personaldokumentes (die Seite mit Ihren Daten und Ihrer Unterschrift) und eine Kopie der Überweisungsbestätigung unter Nennung des Kontoinhabers bei.
Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen wir in Kopie außerdem ein Schreiben der anfordernden Stelle, dass von Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG vorgelegt werden muss.
Zur nachträglichen Aktivierung der Online-Funktion oder zum setzen eines neuen PINs, können sie gerne ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten persönlich mit Ihrem Dokument vorsprechen.
Eine Mitteilung der IdNr per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Sie können Ihre Steuer-ID hier erneut anfragen hier erneut anfragen