Wichtig & Aktuell
Neuköllner Bürgerämter

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Produktionszeiten für Reisepässe aufgrund hoher Nachfrage aktuell mindestens 7 Wochen und weiterhin Einschränkungen bei EC-Kartenzahlung
Traditionell stellt die Bundesdruckerei die deutschen Pass- und Ausweisdokumente her. Aufgrund der aktuellen erhöhten Nachfrage sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nicht zu halten, sondern können bis zu 7 Wochen dauern, im Einzelfall kann die Herstellung von Personaldokumente deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Informationen zur Beantragung der Reisedokumente finden Sie unter
https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/
https://service.berlin.de/dienstleistung/120703/
Die gestiegene Reiselust nach der Corona-Pandemie ist dabei nur ein Grund für die hohe Nachfrage. Seit 2021 reicht beispielsweise für eine Großbritannien-Reise der Personalausweis nicht mehr aus und auch Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie Informationen über die benötigten Einreisedokumente für deutsche Staatsangehörige:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/
Eine weitere wichtige Information bei Beantragung von Dienstleistungen der Bürgerämter ist, dass seit dem 24.05.22 bundesweit ein Softwareproblem bei einem bestimmten Typ eines Kartenzahlungsterminals auftritt und somit keine EC-Kartenzahlungen möglich sind. Die Behebung der Störung läuft.
Ihr Bürgeramt Neukölln
1. Ich bin in Neukölln umgezogen oder neu nach Neukölln gezogen und möchte mich um – bzw. anmelden. Ist das auch per E-Mail möglich?
Eine Um- oder Anmeldung ist generell weder schriftlich noch per E-Mail möglich. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Sie zur Vorlage eines Personaldokuments verpflichtet sind und die von uns erfassten Daten unterschreiben müssen. Dies dient der Vermeidung von Scheinanmeldungen.
In Anbetracht der Corona-Krise werden derzeit keine Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur An- oder Abmeldung verhängt.
2. Mein Personalausweis/Reisepass läuft bald ab oder ist bereits abgelaufen. Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich aktuell keine neuen Dokumente beantragen kann?
Natürlich sind Sie als deutscher Staatsbürger verpflichtet, ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen. Solange Sie auf dem Bild Ihres aktuellen Personalausweises/Reisepass zu erkennen sind, dienen auch kürzlich abgelaufene Dokumente als Nachweis Ihrer Identität.
Bei der Beantragung von neuen Dokumenten werden bis auf weiteres keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.
3. Ich möchte gern meinen Reisepass/Personalausweis/Führerschein abholen.
Beantragte Reisepässe, Personalausweise, Aufenthaltstitel und Führerscheine können während der Öffungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Beachten Sie dabei die Bearbeitungszeiten die Ihnen bei Beantragung mitgeteilt wurden.
Hinweis zum Personalausweis:
Bitte holen Sie diesen erst ab, sobald Sie den PIN-Brief erhalten haben.
4. Ich benötige ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft.
Es ist möglich, ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft online mithilfe der Online-Ausweisfunktion unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
Die Beantragung ist gebührenpflichtig. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, können Sie das Führungszeugnis auch schriftlich beantragen.
Ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft kosten 13,- €.
Bitte überweisen Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr auf eines unserer Konten und geben Sie beim Verwendungszweck Ihren Namen und “Führungszeugnis 0138000423532” an.
Postbank Berlin DE 06 1001 0010 0003 3321 03 | BIC: PBNKDEFF
Berliner Sparkasse DE 10 1005 0000 1410 0038 05 | BIC: BELADEBEXXX
Deutsche Bank DE 05 1007 0848 0513 0885 00 | BIC: BEBEDEBBXXX
Bitte beschreiben Sie in Ihrem Brief kurz, wofür das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft benötigt wird, damit wir auch das richtige für Sie beantragen. Zum Beispiel: „einfaches Führungszeugnis für den Arbeitgeber“ oder „erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personaldokumentes (die Seite mit Ihren Daten und Ihrer Unterschrift) und eine Kopie der Überweisungsbestätigung unter Nennung des Kontoinhabers bei.
Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen wir in Kopie außerdem ein Schreiben der anfordernden Stelle, dass von Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG vorgelegt werden muss.
5. Ich benötige eine Meldebescheinigung.
Bitte beachten Sie: Eine Meldebescheinigung ist keine An- oder Ummeldung, sondern ein Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift.
Eine Meldebescheinigung können Sie unter folgendem Link online beantragen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/
Sie haben auch die Möglichkeit, die Meldebescheinigung schriftlich zu beantragen.
Eine Meldebescheinigung kostet 10,- € (für Ehepartner und/oder Kinder unter 18 Jahren auf derselben Bescheinigung zuzüglich 5,00 EUR pro Person.)
Bitte überweisen Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr auf das jeweilige Bezirksamtskonto mit Angabe Ihres Namens und den Verwendungszweck Meldebescheinigung.
Postbank Berlin DE 06 1001 0010 0003 3321 03 | BIC: PBNKDEFF
Berliner Sparkasse DE 10 1005 0000 1410 0038 05 | BIC: BELADEBEXXX
Deutsche Bank DE 05 1007 0848 0513 0885 00 | BIC: BEBEDEBBXXX
Bitte beschreiben Sie in Ihrem Brief kurz, wofür die Meldebescheinigung benötigt wird, damit wir Ihnen auch die richtige schicken. Zum Beispiel: „Einfache Meldebescheinigung mit meiner aktuellen Adresse“ oder „erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe meines Familienstatus.“
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personaldokumentes und eine Kopie der Überweisungsbestätigung unter Nennung des Kontoinhabers bei und schicken uns alles postalisch zu.
6. Ich möchte mich aus Berlin Neukölln abmelden, da ich im Ausland lebe.
Bitte schicken Sie dazu das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular und eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses an das zuständige Bürgeramt.
Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
7. Ich möchte gern meine Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen.
Um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren, lesen Sie bitte die Informationen unter:
Wollen Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nachträglich freischalten lassen, buchen Sie bitte einen Termin unter:
https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
8. Ich möchte eine Fahrerlaubnis oder den P-Schein verlängern oder mein Kfz abmelden.
Bitte beachten Sie die von der Zulassungsstelle und dem Führerscheinbüro zur Verfügung gestellten Informationen unter:
https://www.berlin.de/labo/aktuelles/einschraenkung-des-dienstbetriebes-906965.php
Berufskraftfahrer und Fahrer zur Fahrgastbeförderung deren Führerscheine die Gültigkeit demnächst verlieren, kontaktieren uns bitte per E-Mail.
Die Bearbeitung hat höchste Priorität in der Fahrerlaubnisbehörde.
9. Kann ich meine Aufenthaltserlaubnis auch ohne meinen alten Pass im Bürgeramt übertragen lassen?
Das ist generell leider nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Serviceportal der Dienstleistungsdatenbank:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/
Liegt eine der folgenden genannten Voraussetzungen für die Übertragung nicht vor, ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig:
A) Alter Pass ist nicht mehr vorhanden
B) Die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt
C) Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und Ausstellungsdatum des neuen Passes liegen mehr als 6 Monate
10. Kann ich ins Ausland verreisen, ohne das meine Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass übertragen wurde?
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, ohne das Ihr Aufenthaltstitel in den neuen Pass übertragen wurde, dann nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Damit können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Serviceportal der Dienstleistungsdatenbank:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/)
11. Kann ich meinen berlinpass verlängern lassen oder neu beantragen?
Alle Informationen zum berlinpass finden Sie unter:
12. Wie komme ich an meine Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)?
Eine Mitteilung der IdNr per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Sie können Ihre Steuer-ID unter folgendem Link ganz einfach und kostenlos erneut anfordern:
Die IdNr erhalten Sie per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
Unsere Standorte im Bezirk
Ende der Karte.
Wichtige Informationen
-
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für Ausländerangelegenheiten
DOCX-Dokument (19.9 kB)
Bild: Bezirksamt Neukölln
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Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
DOCX-Dokument (19.8 kB)
Bild: Bezirksamt Neukölln
-
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für die Meldebehörde
DOCX-Dokument (22.2 kB)
Bild: Bezirksamt Neukölln
-
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für Passangelegenheiten
DOCX-Dokument (23.9 kB)
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Bürgeramt Rathaus Neukölln
Öffnungszeiten
- Montag
- 08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
- Dienstag
- 11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
- Mittwoch
- 08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
- Donnerstag
- 11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
- Freitag
- 08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Nahverkehr
U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7
Bus Rathaus Neukölln: 104, 167
Bus Erkstr.: M41