Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften
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Vormundschaften / Pflegschaften
Das Jugendamt wird Amtsvormund oder Amtspfleger, wenn die Eltern eines Kindes oder Jugendlichen an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind oder die elterliche Sorge nicht mehr ausüben dürfen.
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Beistandschaften
Die Beistandschaft unterstützt Sie kompetent bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes, sodass Sie sich in diesen Fragen nicht mehr selbst mit dem anderen Elternteil auseinandersetzen müssen.
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Beurkundung
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form. Unter Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
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Auskunft Sorgeregister (Negativbescheinigung)
Die Mutter eines Kindes kann eine schriftliche Bestätigung erhalten, wenn keine gemeinsame Sorge besteht (Negativbescheinigung).
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Beratung und Unterstützung bei der Wurzelsuche nach Adoption
Die Suche nach den eigenen Wurzeln ist für viele Menschen wichtig, doch es kommt auch vor, dass abgebende Eltern(-teile) oder Nachkommen sich nach ihren Kindern bzw. Vorfahren erkundigen. Wir möchten Sie hierbei im Rahmen der Wurzelsuche unterstützen.
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Informationen und Hinweise
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Telefonliste Beistandschaften
PDF-Dokument (176.3 kB)
- Stand: 12-2024
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Beistandschaften-Flyer
PDF-Dokument (281.9 kB)
- Stand: 07-2023
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Hinweis zum Datenschutz und zur Verarbeitung der Sozialdaten
PDF-Dokument (264.7 kB)
- Stand: 08-2016