Die behördliche Datenschutzbeauftragte

Sicherheitskonzept: Schloss auf dem Bildschirm

Haben Sie Fragen zum Datenschutz beim Bezirksamt Neukölln?
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Datenschutzbeauftragte.
Hierfür muss nicht der Dienstweg eingehalten werden. Die Datenschutzbeauftragte unterliegt der besonderen Schweigepflicht gem. § 203 StGB und ist in Datenschutzangelegenheiten nicht an Weisungen gebunden. Sie ist zur Verschwiegenheit über die Identität Betroffener sowie über die Umstände, die Rückschlüsse auf Betroffene zulassen können, verpflichtet, soweit sie nicht davon durch die Betroffenen befreit wird.

Neu und wichtig:

Ab 25.05.2018 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung wirksam. Hierzu finden Sie aktuelle Unterlagen unter
datenschutz-berlin.de

Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten

BlnDSG – § 6 Aufgaben
(1) Der oder dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
1. Unterrichtung und Beratung der öffentlichen Stelle und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach diesem Gesetz und sonstigen Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 erlassenen Rechtsvorschriften;
2. Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 erlassenen Rechtsvorschriften, sowie der Strategien der öffentlichen Stelle für den
Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und der Schulung der abweichenan
den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten und der diesbezüglichen Überprüfungen;
3. Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß § 53;
4. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
5. Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß § 55 und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten beziehen sich nicht auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit und durch den Rechnungshof im Rahmen seiner unabhängigen Tätigkeit.
(3) Die oder der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.
(4) Die oder der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei sie oder er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Sofern Ihr Anliegen nicht das Bezirksamt Neukölln betrifft, wenden Sie sich bitte an:

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219
(Eingang Puttkamer Str. 16-18, 5. Etage)
10969 Berlin
Telefon: (030) 13889 0 Telefax: (030) 215 5050

E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Homepage:http://www.datenschutz-berlin.de/