Bitte beachten Sie, dass ab sofort beantragte Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten eventuell nicht mehr rechtzeitig per Post bei Ihnen eintreffen werden. Wir bitten Sie daher, die persönliche Briefwahlstelle im Rathaus Neukölln zu nutzen.
Hinweis: Bei Erteilung eines Wahlscheines (Beantragung von Briefwahlunterlagen) wird hinter Ihrem Namen im Wahlverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheins entweder per Brief oder in einem Wahllokal innerhalb des jeweiligen Abgeordnetenhauswahlkreises (für nur BVV-Wahlberechtigte: innerhalb Ihres Bezirks) wählen.
Alle Wahlbriefe müssen bis spätestens am 20.09.2026, 18:00 Uhr im Bezirkswahlamt Neukölln (Hausbriefkästen) eingegangen sein.