Wahlamt

Bezirksamt Neukölln

Das Bezirkswahlamt ist zuständig für die Durchführung von

  • Wahlen
    - zum Berliner Abgeordnetenhaus,
    - zur Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln,
    - zum Deutschen Bundestag und
    - zum Europäischen Parlament
  • Volksabstimmungen
  • Volksbegehren und Volksentscheiden
  • bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Bezirk Neukölln.

Bitte beachten Sie, dass ab sofort beantragte Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten eventuell nicht mehr rechtzeitig per Post bei Ihnen eintreffen werden. Wir bitten Sie daher, die persönliche Briefwahlstelle im Rathaus Neukölln zu nutzen.

Hinweis: Bei Erteilung eines Wahlscheines (Beantragung von Briefwahlunterlagen) wird hinter Ihrem Namen im Wahlverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheins entweder per Brief oder in einem Wahllokal innerhalb des jeweiligen Abgeordnetenhauswahlkreises (für nur BVV-Wahlberechtigte: innerhalb Ihres Bezirks) wählen.

Alle Wahlbriefe müssen bis spätestens am 20.09.2026, 18:00 Uhr im Bezirkswahlamt Neukölln (Hausbriefkästen) eingegangen sein.

Weiterführende Links zum Thema Wahlen