Das Bezirkswahlamt ist zuständig für die Durchführung von
- Wahlen
- zum Berliner Abgeordnetenhaus,
- zur Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln,
- zum Deutschen Bundestag und
- zum Europäischen Parlament
- Volksabstimmungen
- Volksbegehren und Volksentscheiden
- bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Bezirk Neukölln.