Die Hauptaufgabe der ehrenamtlich tätigen und unparteiischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner liegt im Schlichtungsverfahren, wobei für alle Beteiligten gegen Entrichtung einer geringen Gebühr eine zufriedenstellende Lösung gesucht wird. Weiterhin versuchen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Schlichtungstermine zeitnah anzuberaumen.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre durchgeführt. Ausnahmen:
1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen,
2. Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre in Medien,
3. Rechtsstreitigkeiten, an denen Behörden oder Organe des Bundes, der Länder oder der Bezirke sowie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind oder die deren Amtstätigkeit betreffen.
(Quelle: §13 BlnSchAG)
Im Strafrecht ist das Schiedsamt zuständig für die in §380 der Strafprozessordnung genannten Vergehen: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung. (Quelle: §35 BlnSchAG, §380 StPO)
Nachfolgend ist eine Liste der für Neukölln zuständigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner aufgeführt. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Amtsbezirk die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner wohnt.
Sprechstunde: nach telefonischer Vereinbarung.