Startseite der OE E-Government & Innovation
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Einstieg in die OE E-Government & Innovation
• GPM ist Teil der OE E-Government & Innovation im Steuerungsdienst.
• Zuständig für digitale Verwaltungsprozesse in Finanzen und Personal.
• Zusammenarbeit mit Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin).
• Strategisches IT-Management für das Bezirksamt Neukölln.
• Grundlage: IKT-Lenkungsratsbeschluss vom 11.12.2017. -
E-Government-Gesetz Berlin
• In Kraft seit 30. Mai 2016.
• Regelt Digitalisierung der Verwaltung in Berlin.
• Ziel: moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung.
• Fördert sichere, digitale Services sowie einheitliche IT-Standards. -
Herausforderungen im digitalen Wandel
• Technische Lösungen allein reichen nicht.
• Kultureller Wandel, Akzeptanz und Kommunikation sind essenziell.
• Aufbau digitaler Kompetenzen bei Mitarbeitenden notwendig.
• OE begleitet aktiv Veränderungsprozesse, vor allem in Finanzen & Personal. -
Politikfelder Finanzen & Personal
• Die OE koordiniert bezirksübergreifende Projekte in Finanzen & Personal.
• Zusammenarbeit mit SenFin, Bezirken und Fachbehörden.
• Ziel: Optimierung landesweiter Querschnittsprozesse.
• Grundlage: Multiprojekthandbuch (finalisiert Mai 2019).
• Fortschritte unter: Politikfeld Finanzen & Politikfeld Personal. -
Was bedeutet eigentlich Politikfeld?
Das beschreibt die thematische Gruppierung nach fachlichen Aspekten/Abgrenzungen der Verwaltungstätigkeiten im Land Berlin. Es gibt im Land Berlin insgesamt 13 Politikfelder – siehe dazu auch die Auflistung durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitales und Sport (SenInnDS). Diese 13 Politikfelder wurden auf die Senatsverwaltungen sowie auf die Bezirksverwaltungen verteilt. Die Senatsverwaltungen haben jeweils für Ihr(e) Politikfeld(er) die Gesamtprojektverantwortung. Die Bezirksverwaltungen sind die bezirklichen Abstimmungsträger und für die Geschäftsprozessoptimierung (GPO) in den Bezirken verantwortlich. Die Digitalisierung in den Politikfeldern obliegt dem Verantwortungsbereich der Senatsverwaltungen.
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Was sind Fach- und Querschnittsprozesse und wie kann man diese voneinander unterscheiden?
Als Fachprozesse werden die Geschäftsprozesse bezeichnet, welche lediglich in den Bezirksämtern und eventuell einigen wenigen Senatsverwaltungen stattfinden – Beispiele: Amt für Bürgerdienste, Amt für Soziales, Amt für Weiterbildung und Kultur, Gesundheitsamt, Jugendamt, Ordnungsamt, Schul- und Sportamt, Stadtentwicklungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt- und Naturschutzamt.
Als Querschnittsprozesse hingegen werden die Geschäftsprozesse bezeichnet, die nicht nur in den Bezirken statt-finden, sondern landesweit – also in allen Behörden der Berliner Landesverwaltung – relevant sind, also SE Facility Management, SE Personal und SE Finanzen.
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Leitlinien Personalmanagement 2022
PDF-Dokument
Dokument: Bezirksamt Neukölln von Berlin
Leitung OE E-Government & Innovation
Max Brockhausen