Die Amtsbetreuung führt die vom zuständigen Betreuungsgericht angeordneten rechtlichen Betreuungen für Erwachsenen, die krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können. Als ihre jeweils für einen bestimmten Aufgabenkreis eingesetzten gesetzlichen Vertreter haben die Amtsbetreuer die Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Betreuten zu deren Wohle zu regeln.
Schwerpunkte sind dabei die Sorge für die Gesundheit, das Wahrnehmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, die Regelung der Vermögensangelegenheiten, der Wohnungsangelegenheiten und die Vertretung vor Behörden und Gerichten.
Der Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten erarbeitet Betreuervorschläge und unterstützt das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsaufklärung. Er überprüft und unterstützt ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer und informiert über die Betreuungsarbeit, über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden hier auch gegen eine Gebühr beglaubigt.