Untere Denkmalschutzbehörde Neukölln

Altes Denkmal Schild - quadratisch

Auf Ihrem Grundstück steht ein Denkmal oder Sie wohnen in unmittelbarer Nähe eines Denkmals? Was, wie viel, wo und wie können Sie am Denkmal etwas verändern? Welche Vorschriften müssen beachtet werden? Wessen Rechte werden berührt?
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Weg durch die Möglichkeiten und Einschränkungen des Berliner Denkmalrechts zu finden.

Karte von Neukölln auf der die zuständigen Sachbearbeitungen farblich markiert, westlich der Karl-Marx-Straße und ihrer Verlängerung ist Frau Lange zuständig; zwischen Karl-Marx-Straße und Sonnenalle ist bis zum Teltowkanal Frau Kohlenbach zuständig; östlich der Sonnenallee und östlich der Buschkrugallee ist Frau Gebhardt zuständig

SPRECHZEIT

Mit konkreten Planungen und Unterlagen können Sie die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen BEVOR Sie einen Antrag einreichen.

Für denkmalrechtliche Fragen bieten wir eine Sprechzeit dienstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr an. Bitte wenden Sie sich innerhalb dieser Zeit an die zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie die Zuständigkeit und Erreichbarkeit bei der Zentralen Auskunftsstelle unter 030 90239 3512 erfragen. In der Regel ist für eine Beratung beziehungsweise denkmalrechtliche Genehmigung ein Ortstermin erforderlich. Diese finden nach Terminvereinbarung statt.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an Ihre zuständige Ansprechperson. Bei allgemeinen Fragen können Sie auch an stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de schreiben.

Jetzt beraten lassen !

DENKMALRECHTLICHE BERATUNG

Wir beraten Sie zu folgenden denkmalrechtlichen Themen:
  • denkmalgerechte Sanierungen und Instandsetzungen
  • energetische Fragestellungen
  • Fördermöglichkeiten
  • Gestaltungsziele
  • die Beratung für Eigentümern in der unmittelbaren Umgebung von Denkmalen
Tafel mit den Worten Service, Leistung, Beratung, Kompetenz, Dienstleistung, Qualität

AUFGABEN

Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde zählen:
  • die Erstellung denkmalfachlicher Stellungnahmen für Bauanträge
  • die Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • die Baubegleitung und Detailabstimmung während des Bauvorhabens, unter anderem durch Baustellenbesichtigung
  • Abgabestelle für Dokumentationen von Maßnahmen an Baudenkmalen
  • Ordnungsaufgaben bei ungenehmigten Baumaßnahmen und unsachgemäßer Bauausführung
  • Informationsveranstaltungen zu denkmalrelevanten Themen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

denkmalgeschützes Gebäude in Alt-Buckow

Grundlagen des Denkmalschutzes

Was sind Denkmale? Wie entsteht der rechtliche Denkmalstatus? Was steht konkret unter Denkmalschutz? Hier finden Sie Antworten. Weitere Informationen

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Fundstellen, Rechtsgrundlagen und Dokumentation

Alles zu Fundstellen, Rechtsgrundlagen und der Denkmal-Dokumentation. Weitere Informationen

Papierschnitt zum Thema Ökologie

Klimaschutz und Denkmal

Welche Möglichkeiten bietet die Denkmalpflege in Sachen Klimaschutz? Welche Rechtsgrundlagen gilt es zu beachten? Weitere Informationen

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Behörden, Institutionen und weiterführende Links

Denkmalbehörden, Verbände, Vereine und Stiftungen auf einen Blick sowie weiterführende Links Weitere Informationen

DENKMALRECHTLICHE GENEHMIGUNG

Wenn Sie in der Umgebung oder an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen (Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen) durchführen oder ein Denkmal teilweise oder ganz beseitigen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Erläuterungen zum Ablauf der denkmalrechtlichen Genehmigung stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

  • Ablauf denkmalrechtliche Genehmigung

    PDF-Dokument (162.3 kB)

Mit dem folgenden Dokument können Sie den Antrag konventionell, per Post oder E-Mail , stellen.

  • Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

    PDF-Dokument (125.1 kB)
    Dokument: Bezirksamt Neukölln von Berlin

Auf einem geöffneten Aktenordner liegen ein Taschenrechner, ein Stift, mehrere Geldscheine und weitere Ordner mit der Aufschrift 'Anträge'

Online-Genehmigungsantrag

Alternativ können Sie den Antrag online stellen. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung erhalten, melden Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechperson Weitere Informationen