Einwohnerfragestunde in der Bezirksverordnetenversammlung

Notfall

Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin weist auf die Einwohnerfragestunde hin, und lädt die Bürgerinnen und Bürger ein, diese zu nutzen.

Direkt zum Formular "Einwohneranfrage stellen"

Kontaktformular für die Einwohnerfragestunde

Was ist die Einwohnerfragestunde?

Der § 36 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger zu Beginn jeder Sitzung der BVV Fragen an das Bezirksamt oder die BVV stellen können.

Dabei sollte es sich um Fragen handeln, die in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Neukölln von Berlin fallen, also keine Angelegenheiten betreffen, die z. B. auf Bundes- oder Landesebene geregelt werden. Der Bezirksverordnetenvorsteher hat die Möglichkeit, Fragen bei fehlender Zuständigkeit abzulehnen.

Hinweis: Die Fragestellung mit einer kurzen Begründung sollte möglichst nicht länger als 3 Minuten dauern, da die gesamte Einwohnerfragestunde auf 30 Minuten begrenzt ist.

Wie gestaltet sich der Ablauf der Einwohnerfragestunde?

Die Fragen müssen spätestens 10 Tage vor der BVV-Sitzung ( Terminübersicht ) bis 12.00 Uhr im Büro der Bezirksverordnetenversammlung eingereichen werden. Verspätet eingereichte Fragen werden auf die Tagesordnung der nächste BVV aufgenommen.

Von einer gesonderte Einladung wird an dieser Stelle abgesehen.

Die Anzahl der Fragen ist auf zwei begrenzt. Ihre Fragen werden von Ihnen mit einer kurzen Begründung vorgetragen und im Anschluss von dem zuständigen Bezirksamtsmitglied mündlich beantwortet. Sind Sie persönlich am Tag der BVV nicht anwesend, werden Ihre Fragen schriftlich beantwortet. In Ausnahmefällen kann der Vorsteher einem von Ihnen Bevöllmächtigten oder einer Begleitperson gestatten, in Vertretung Ihre Frage vorzutragen. Falls Sie an der BVV-Sitzung, für die Sie eine Einwohnerfrage eingereicht haben, nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte rechtzeitig das BVV-Büro.

An die Beantwortung einer Frage schließt sich keine Aussprache oder Debatte an. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vor Ort eine Nachfrage zu stellen.

Fragen, die aus zeitlichen Gründen, also nach Ablauf von 30 Minuten, nicht in der Sitzung nicht beantwortet werden können, werden vom Bezirksamt schriftlich beantwortet.

Warum muss ich mich anmelden?

Durch die Anmeldung zur Fragestunde soll dem zuständigen Mitglied des Bezirksamts die Möglichkeit gegeben werden, sich auf Ihre Fragen vorzubereiten und Ihnen eine qualifizierte Antwort zu geben. Aus diesem Grund muss die Anmeldung mindestens 10 Tage vor der jeweiligen Sitzung bis 12.00 Uhr erfolgen.

Für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung sind die Fragen, die Sie entsprechend der Geschäftsordnung stellen können, im BVV-Büro einzureichen. Eine Nachfrage, die sich für Sie evtl. aus der Antwort des Bezirksamtes ergibt, kann frei formuliert werden.

Wie und bis wann melde ich mich an?

Die Fragen richten Sie bitte schriftlich an das BVV-Büro, Sie können hierfür u. a. unser Kontaktformular nutzen.

Einreichefrist Schnellüberblick

BVV-Sitzung __________________Frist

24.01.2024__________________14.01.2024__12.00 Uhr
21.02.2024__________________11.04.2024__12.00 Uhr
20.03.2024__________________10.03.2024__12.00 Uhr
17.04.2024__________________07.04.2024__12.00 Uhr
29.05.2024__________________19.05.2024__12.00 Uhr
26.06.2024__________________16.06.2024__12.00 Uhr
18.09.2024__________________08.09.2024__12.00 Uhr
16.10.2024__________________06.10.2024__12.00 Uhr
13.11.2024__________________03.11.2024__12.00 Uhr

Mit dem Eingang Ihrer Frage im BVV-Büro sind Sie für die Einwohnerfragestunde vorgesehen. Bitte melden Sie sich vor dem Beginn der Sitzung im BVV-Büro Zimmer A201. Die Kolleginnen werden Sie dann gern zu Ihrem Platz im Saal begleiten.

Die Einwohnerfragestunde findet stets zu Beginn der Bezirksverordnetenversammlung statt. Nach Ablauf der Einwohnerfragestunde müssen Sie den Sitzungssaal verlassen und können die Sitzung von den Tribünenplätzen aus weiterverfolgen.

Wo findet die Bezirksverordnetenversammlung statt?

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin

Rathaus Neukölln
BVV-Saal
Etage 2
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin

Änderungen zum Sitzungsort erhalten Sie ggf. mit der (Einladung).

Das BVV-Büro finden Sie hier.

Noch Fragen zur Einwohnerfragestunde?

Weitere Fragen zur Einwohnerfragestunde beantwortet Ihnen gerne das BVV-Büro (Tel. 030/ 90239-2386).

Eine Informationsübersicht finden Sie auch auf unserem Flyer zur Einwohnerfragestunde.

  • Schnellüberblick

    Einwohnerfragestunde – Was ist das und wie funktioniert sie?

    PDF-Dokument (149.8 kB) - Stand: 10.01.2024

Andere Möglichkeiten Ihre Anliegen vorzutragen

Außer in der Einwohnerfragestunde können Sie Ihr Anliegen auch schriftlich dem Bezirksverordnetenvorsteher vortragen oder sich an die Fraktionen in der BVV Neukölln wenden.

Weitere Instrumente wie die Einwohnerversammlung gemäß § 35 Geschäftsordnung (GO), der Einwohnerantrag gemäß § 37 GO oder Bürgerbegehren stehen Ihnen auch zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter der Rubrik Mehr Demokratie.

Direkt zum Formular "Einwohneranfrage stellen"

Kontaktformular für die Einwohnerfragestunde