Die Fragen müssen spätestens 10 Tage vor der BVV-Sitzung ( Terminübersicht ) bis 12.00 Uhr im Büro der Bezirksverordnetenversammlung eingereichen werden. Verspätet eingereichte Fragen werden auf die Tagesordnung der nächste BVV aufgenommen.
Von einer gesonderte Einladung wird an dieser Stelle abgesehen.
Die Anzahl der Fragen ist auf zwei begrenzt. Ihre Fragen werden von Ihnen mit einer kurzen Begründung vorgetragen und im Anschluss von dem zuständigen Bezirksamtsmitglied mündlich beantwortet. Sind Sie persönlich am Tag der BVV nicht anwesend, werden Ihre Fragen schriftlich beantwortet. In Ausnahmefällen kann der Vorsteher einem von Ihnen Bevöllmächtigten oder einer Begleitperson gestatten, in Vertretung Ihre Frage vorzutragen. Falls Sie an der BVV-Sitzung, für die Sie eine Einwohnerfrage eingereicht haben, nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte rechtzeitig das BVV-Büro.
An die Beantwortung einer Frage schließt sich keine Aussprache oder Debatte an. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vor Ort eine Nachfrage zu stellen.
Fragen, die aus zeitlichen Gründen, also nach Ablauf von 30 Minuten, nicht in der Sitzung nicht beantwortet werden können, werden vom Bezirksamt schriftlich beantwortet.