Parkraumbewirtschaftung

Parkscheinautomat in der Parkzone 105

Aktuell: Start der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln

Seit dem 1. Februar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt. Nach den Parkzonen 105 (Reuterkiez) und 100 (Flughafen-/ Donaukiez) startet am 1. Mai 2024 die Parkzone 106 im Weserkiez. Danach wird die Parkraumbewirtschaftung nach und nach um weitere Parkzonen erweitert.

Bewohnerparkausweise können online oder schriftlich beantragt werden. Anwohnende der Parkzonen 100, 105 und 106 können das Bürgeramt Blaschkoallee buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de direkt anschreiben, um einen kurzfristigen Termin zur Abgabe Ihrer Unterlagen zu vereinbaren und den Bewohnerparkausweis direkt mitzunehmen.
Weitere Informationen und Online-Beantragung

Bitte nutzen Sie nur eine Möglichkeit der Antragstellung. Durch Mehrfachantragstellung kann es eher zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungszeitraum kommen. Sehen Sie weiterhin von Anfragen ab, da die Bearbeitung nach Eingang schnellstmöglich erfolgt.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.
(Stand: 12.03.2024)

Allgemeine Informationen zur Parkraumbewirtschaftung

Was bedeutet “Parkraumbewirtschaftung”?

Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass öffentliche Parkplätze reguliert werden, zum Beispiel durch Parkgebühren oder indem nur Anwohnende in einem Bereich parken dürfen.

In Nord-Neukölln wird eine Mischform eingeführt: Das bedeutet: Für das Parken muss ein kostenpflichtiger Parkschein gekauft werden. Verschiedene Gruppen wie Anwohnende, Gewerbetreibende und Handwerker:innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen gebührenpflichtigen Parkausweis. Damit können sie dann für bis zu zwei Jahre in ihrer Parkzone parken ohne jedes Mal Parkscheine zu bezahlen.

Warum wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt?

In vielen Teilen Nord-Neuköllns ist in den letzten Jahren der „Parkdruck“ gestiegen. Ein hoher Parkdruck bedeutet, dass viele Menschen um wenige Parkplätze konkurrieren. Die Suche nach Parkplätzen verursacht viel Verkehr, Lärm und Abgas, und ist für Anwohnende im Kiez unangenehm. Es führt auch dazu, dass Menschen dort parken, wo sie nicht parken dürfen, zum Beispiel in Kreuzungen oder Ausfahrten, wo der Bordstein abgesenkt ist. Dadurch ist es für Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen mit Rollator und Familien mit Kinderwagen schwierig, im Kiez Straßen zu überqueren. Außerdem ist der hohe Parksuchverkehr unübersichtlich und kann für Kinder gefährlich sein.

Die Parkraumbewirtschaftung ist ein Weg, um den Parksuchverkehr im Kiez zu senken. Menschen die nicht auf ein Auto angewiesen sind, können die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden oder für einen Parkplatz zahlen. Die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, finden schneller einen Parkplatz. Dadurch sinkt nach Erfahrung anderer Bezirke die Belegschaft von Parkplätzen und damit der Parksuchverkehr. Straßen werden sicherer und für Anwohnende wird das Leben im Kiez angenehmer.

  • Wie werden die Parkzonen festgelegt?

    Bevor die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden darf, muss der Bezirk den Verkehr im Kiez gutachterlich untersuchen lassen. Nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Parkdruck hoch ist, weil verschiedene Personengruppen um wenige Parkplätze konkurrieren, kann die Parkraumbewirtschaftung eingesetzt werden, um den Parkdruck zu senken. In Nord-Neukölln ist das in fast allen Kiezen der Fall.

  • Reihenfolge
    Übersicht der ersten drei Parkzonen

    In Neukölln wird die Parkraumbewirtschaftung zuerst im nördlichen Bereich des Reuterkiezes eingeführt. Die Parkzone 105 (Reuterkiez) und die Parkzone 100 (Flughafen- und Donaukiez) werden am 1. Februar 2024 eingeführt. Anschließend folgt voraussichtlich ab dem 01.05.2024 die Parkzone 106 im Weserkiez. Weitere Parkzonen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

  • Wer bekommt einen Parkausweis?
    Folgende Personen können einen Parkausweis beantragen:
    • Anwohnende – Personen, die innerhalb der Parkzonen wohnen und dort gemeldet sind
    • Gewerbetreibende – Personen, die ein Gewerbe oder einen Betrieb innerhalb der Parkzone betreiben und dessen Gewerbe auf ein Auto angewiesen ist
    • Handwerker:innen
    • Personen, die privat Angehörige pflegen
    • Personen im Schichtdienst mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten
    • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können
    • Personen, die teure/wertvolle Musikinstrumente zur Arbeitsstätte bringen müssen
  • Wie werden die Parkgebühren festgelegt?

    Die Parkgebühren richten sich nach der Berliner Parkgebührenordnung. Je nach Lage und Parkdruck werden unterschiedliche Parkgebühren festgelegt.

    Die Parkgebühren sind in Neukölln einheitlich hoch. Eine Viertelstunde kostet 0,75 Euro. Damit sind die Gebühren so hoch wie die Gebühren in den benachbarten Parkzonen in Kreuzberg. Auch in den kommenden Parkzonen in Neukölln sollen die Parkgebühren einheitlich bleiben.

  • Wann muss ich einen Parkschein kaufen?

    Parkscheine müssen in den Zeiten gekauft werden, in denen der Parkdruck besonders hoch ist. Das ist in Neukölln an Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten der Fall. Der hohe Parkdruck wird insbesondere durch Personen verursacht, die lange im Kiez parken, beispielsweise weil sie mit ihrem Auto zur Arbeit im Kiez fahren.

    Außerdem werden die Bewirtschaftungszeiten der anderen Berliner Bezirke, insbesondere des angrenzenden Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg beachtet, damit die Parkraumbewirtschaftung einheitlich und übersichtlich bleibt.

  • Warum ist für den Schillerkiez keine Parkraumbewirtschaftung vorgesehen?

    Bei Verkehrsuntersuchungen wurde im Schillerkiez nicht nachgewiesen, dass der Parkdruck durch Nicht-Anwohnende ausreichend hoch ist. Deshalb durfte das Bezirksamt aus rechtlichen Gründen hier bislang keine Parkzone vorsehen.

    Da ein Verdrängungseffekt aus anderen Parkzonen anzunehmen ist, wird der Parkdruck im Kiez genau beobachtet. Wenn der Parkdruck ansteigt, ist auch eine Parkzone im Schillerkiez möglich.

  • Warum gibt es keine Parkraumbewirtschaftung in der Hasenheide?

    Auch wenn die Häuser auf der südlichen Seite der Hasenheide zu Neukölln gehören, liegt die Straße “Hasenheide” einschl. aller Parkplätze vollständig in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Dort wird voraussichtlich ebenfalls in 2024 eine Parkzone eingerichtet (Parkzone 63 – Graefekiez). Es ist vorgesehen, dass alle Anwohnenden der Straße Hasenheide dann für diese Parkzone 63 einen Bewohnerparkausweis bekommen.

Aktuelle Parkzonen

Informationen zu Parkausweisen

Verschiedene Personengruppen können einen Parkausweis beantragen, wodurch sie von der Pflicht befreit werden, einen Parkschein kaufen zu müssen. Bewohnerparkausweise können online oder schriftlich beantragt werden. Zusätzlich können Anwohnende der Parkzonen 100 und 105 das Bürgeramt Blaschkoallee buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de direkt anschreiben, um einen kurzfristigen Termin zur Abgabe Ihrer Unterlagen zu vereinbaren und den Bewohnerparkausweis direkt mitzunehmen. Weitere Informationen

Bitte nutzen Sie nur eine Möglichkeit der Antragstellung! Durch Mehrfachantragstellung kann es eher zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungszeitraum kommen. Sehen Sie weiterhin von Anfragen ab, da die Bearbeitung nach Eingang schnellstmöglich erfolgt.

Weitere Personengruppen können beim Straßen- und Grünflächenamt eine sogenannte Ausnahmegenehmigung beantragen:

  • Gewerbetreibende – Personen, die ein Gewerbe oder einen Betrieb innerhalb der Parkzone betreiben und dessen Gewerbe auf ein Auto angewiesen ist
  • Handwerker:innen
  • Personen, die privat Angehörige pflegen
  • Personen im Schichtdienst mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können
  • Personen, die teure/wertvolle Musikinstrumente zur Arbeitsstätte bringen müssen
  • Personen mit Schwerbehinderung können mit der sogenannten „Parkerleichterungskarte“ gebührenfrei parken

Parkausweise

Informationen zu Parkscheinen und Bußgeldern

Wenn Sie nicht zu einer der oben aufgeführten Personengruppen gehören und innerhalb einer Parkzone parken wollen, müssen Sie einen Parkschein kaufen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Was kostet ein Parkschein?

    Die Parkgebühren betragen in Neukölln 0,75 Euro pro Viertelstunde. Das sind drei Euro pro Stunde.

  • Wann muss ich einen Parkschein kaufen?

    Montags bis freitags, von 9 bis 20 Uhr. An den Wochenenden wird kein Parkschein benötigt. Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, werden wie Sonntage behandelt.

  • Ich fahre ein (Klein)kraftrad/Motorrad, muss ich einen Parkschein kaufen?

    Nein. Für das Parken von (Klein)krafträdern oder Motorrädern werden entsprechend der Parkgebühren-Ordnung keine Gebühren erhoben. Krafträder und Kleinkrafträder im Sinne von § 2 Nummer 9, Nummer 10 und Nummer 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind seit dem 1. Januar 2023 von der Gebührenpflicht ausgenommen.

  • Wo kaufe ich einen Parkschein?

    In jeder Parkzone werden Parkscheinautomaten aufgebaut. An den Parkscheinautomaten kann der Parkschein mit Münzen oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Zusätzlich können Sie per verschiedene Handyparken Apps einen Parkausschein kaufen. Diese sind an den Parkscheinautomaten gekennzeichnet.

  • Der Parkscheinautomat ist kaputt, was mache ich?

    Am Parkscheinautomat befindet sich eine Servicenummer. Sie können unter der Telefonnummer anrufen und den Defekt melden. Sie können auch die App des Ordnungsamtes benutzen, um den Defekt zu melden.

    Wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, sind Sie trotzdem verpflichtet, einen Parkschein zu kaufen. Sie können dafür einen anderen Automaten oder das Handyparken nutzen.

  • Was passiert, wenn ich ohne Parkschein parke?

    Wenn Sie in einer Parkzone während der kostenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 9-20 Uhr) keinen Parkschein kaufen, erhalten Sie ein Verwarngeld von mindestens 20 bis 40 Euro. Die Höhe hängt davon ab, wie lange Sie ohne Parkschein parken. Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht bezahlen, erhalten Sie ein Bußgeld.

  • Ich habe ein Bußgeld bekommen, was mache ich?

    Sie können das Bußgeld entweder bezahlen oder Rechtsbehelf einlegen. Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Weitere Informationen finden Sie hier.