
Bild: Bezirksamt Neukölln
Bild: Bezirksamt Neukölln
Was bedeutet “Parkraumbewirtschaftung”?
Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass öffentliche Parkplätze reguliert werden, zum Beispiel durch Parkgebühren oder indem nur Anwohnende in einem Bereich parken dürfen.
In Nord-Neukölln wird eine Mischform eingeführt: Das bedeutet: Für das Parken muss ein kostenpflichtiger Parkschein gekauft werden. Verschiedene Gruppen wie Anwohnende, Gewerbetreibende und Handwerker:innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen gebührenpflichtigen Parkausweis. Damit können sie dann für bis zu zwei Jahre in ihrer Parkzone parken ohne jedes Mal Parkscheine zu bezahlen.
Warum wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt?
In vielen Teilen Nord-Neuköllns ist in den letzten Jahren der „Parkdruck“ gestiegen. Ein hoher Parkdruck bedeutet, dass viele Menschen um wenige Parkplätze konkurrieren. Die Suche nach Parkplätzen verursacht viel Verkehr, Lärm und Abgas, und ist für Anwohnende im Kiez unangenehm. Es führt auch dazu, dass Menschen dort parken, wo sie eigentlich nicht parken dürfen, zum Beispiel in Kreuzungen oder Ausfahrten, wo der Bordstein abgesenkt ist. Dadurch ist es für Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen mit Rollator und Familien mit Kinderwagen schwierig, im Kiez Straßen zu überqueren. Außerdem ist der hohe Parksuchverkehr unübersichtlich und kann für Kinder gefährlich sein.
Die Parkraumbewirtschaftung ist ein Weg, um den Parksuchverkehr im Kiez zu senken. Menschen die nicht auf ein Auto angewiesen sind, können die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden oder für einen Parkplatz zahlen. Die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, finden schneller einen Parkplatz. Dadurch sinkt nach Erfahrung anderer Bezirke die Belegschaft von Parkplätzen und damit der Parksuchverkehr. Straßen werden sicherer und für Anwohnende wird das Leben im Kiez angenehmer.
Bevor die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden darf, muss der Bezirk den Verkehr im Kiez gutachterlich untersuchen lassen. Nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Parkdruck hoch ist, weil verschiedene Personengruppen um wenige Parkplätze konkurrieren, kann die Parkraumbewirtschaftung eingesetzt werden, um den Parkdruck zu senken. In Nord-Neukölln ist das in fast allen Kiezen der Fall.
Bild: Bezirksamt Neukölln, Kartengrundlage OpenStreetMaps
In Neukölln wird die Parkraumbewirtschaftung zuerst im nördlichen Bereich des Reuterkiezes eingeführt. Zum 1.02.2024 wird die Parkzone 100 im Flughafen- und Donaukiez und zum 1.05.2023 die Parkzone 106 im Weserkiez eingeführt. Weitere Parkzonen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Parkgebühren richten sich nach der Berliner Parkgebührenordnung. Je nach Lage und Parkdruck werden unterschiedliche Parkgebühren festgelegt.
Die Parkgebühren sind in Neukölln einheitlich hoch. Eine Viertelstunde kostet 0,75 Euro. Damit sind die Gebühren so hoch wie die Gebühren in den benachbarten Parkzonen in Kreuzberg. Auch in den kommenden Parkzonen in Neukölln sollen die Parkgebühren einheitlich bleiben.
Parkscheine müssen in den Zeiten gekauft werden, in denen der Parkdruck besonders hoch ist. Das ist in Neukölln an Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten der Fall. Der hohe Parkdruck wird insbesondere durch Personen verursacht, die lange im Kiez parken, beispielsweise weil sie mit ihrem Auto zur Arbeit im Kiez fahren.
Außerdem werden die Bewirtschaftungszeiten der anderen Berliner Bezirke, insbesondere des angrenzenden Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg beachtet, damit die Parkraumbewirtschaftung einheitlich und übersichtlich bleibt.
Bei Verkehrsuntersuchungen wurde im Schillerkiez nicht nachgewiesen, dass der Parkdruck durch Nicht-Anwohnende ausreichend hoch ist. Deshalb durfte das Bezirksamt aus rechtlichen Gründen hier bislang keine Parkzone vorsehen.
Da ein Verdrängungseffekt aus anderen Parkzonen anzunehmen ist, wird der Parkdruck im Kiez genau beobachtet. Wenn der Parkdruck ansteigt, ist auch eine Parkzone im Schillerkiez möglich.
Die Parkzone 105 – Reuterkiez wird zum 1.11.2023 eingeführt. Ab diesem Tag werden Parkgebühren erhoben und Bußgelder verteilt, wenn Sie ohne gültigen Parkausweis oder Parkschein parken.
Anwohnende und andere Personengruppen können ab dem 17.07.2023 einen Parkausweis beantragen, der sie von der Pflicht befreit, einen Parkschein kaufen zu müssen. Weitere Informationen sowie die Gebietsabgrenzung finden Sie unten.
Bewirtschaftungszeiten
Mo. – Fr. 9 bis 20 Uhr
Parkgebühren
Je 15 Minuten 0,75 Euro
Verschiedene Personengruppen können einen Parkausweis beantragen, wodurch sie von der Pflicht befreit werden, einen Parkschein kaufen zu müssen. Anwohnende können derzeit schriftlich oder per E-Mail ihren Parkausweis beantragen. Sobald die Online-Beantragung möglich ist, werden Sie an dieser Stelle informiert. Weitere Personengruppen können beim Straßen- und Grünflächenamt eine sogenannte Ausnahmegenehmigung beantragen:
Wenn Sie nicht zu einer der oben aufgeführten Personengruppen gehören und innerhalb einer Parkzone parken wollen, müssen Sie einen Parkschein kaufen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Parkgebühren betragen in Neukölln 0,75 Euro pro Viertelstunde. Das sind drei Euro pro Stunde.
Montags bis freitags, von 9 bis 20 Uhr. An den Wochenenden wird kein Parkschein benötigt. Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, werden wie Sonntage behandelt.
Nein. Für das Parken von (Klein)krafträdern oder Motorrädern werden entsprechend der Parkgebühren-Ordnung keine Gebühren erhoben. Krafträder und Kleinkrafträder im Sinne von § 2 Nummer 9, Nummer 10 und Nummer 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind seit dem 1. Januar 2023 von der Gebührenpflicht ausgenommen.
In jeder Parkzone werden Parkscheinautomaten aufgebaut. An den Parkscheinautomaten kann der Parkschein mit Münzen oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Zusätzlich können Sie per verschiedene Handyparken Apps einen Parkausschein kaufen. Diese sind an den Parkscheinautomaten gekennzeichnet.
Am Parkscheinautomat befindet sich eine Servicenummer. Sie können unter der Telefonnummer anrufen und den Defekt melden. Sie können auch die App des Ordnungsamtes benutzen, um den Defekt zu melden.
Wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, sind Sie trotzdem verpflichtet, einen Parkschein zu kaufen. Sie können dafür einen anderen Automaten oder das Handyparken nutzen.
Wenn Sie in einer Parkzone während der kostenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 9-20 Uhr) keinen Parkschein kaufen, erhalten Sie ein Verwarngeld von mindestens 20 bis 40 Euro. Die Höhe hängt davon ab, wie lange Sie ohne Parkschein parken. Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht bezahlen, erhalten Sie ein Bußgeld.
Sie können das Bußgeld entweder bezahlen oder Rechtsbehelf einlegen. Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Weitere Informationen finden Sie hier.