Parkausweise für Anwohnende

Aktuell: Start der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln

Am 1. Februar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt. Den Anfang machen die Parkzonen 105 (Reuterkiez) und 100 (Flughafen-/Donaukiez).

Bewohnerparkausweise können ab sofort online unter folgendem Link beantragt werden.

Anwohnende der Parkzonen 100 und 105 können das Bürgeramt Blaschkoallee buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de direkt anschreiben, um einen kurzfristigen Termin zur Abgabe Ihrer Unterlagen zu vereinbaren und den Bewohnerparkausweis direkt mitzunehmen.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.
(Stand: 15.01.2024)

Parkausweis für Anwohnende

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Voraussetzungen

Wer in einer Parkzone wohnt und dort gemeldet ist, kann einen Parkausweis für Anwohnende beantragen. Mit dem Parkausweis werden Sie von der Pflicht befreit, einen Parkschein kaufen zu müssen. Mit dem Parkausweis für Anwohnende erhalten Sie jedoch keinen zugewiesenen Parkplatz. Durch die Parkraumbewirtschaftung soll es für Sie allerdings leichter werden, einen Parkplatz zu finden.

  • Sie erhalten für ein auf Sie als Halter:in zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Parkausweis.
  • Sie können auch einen Parkausweis für Anwohnende beantragen, sollten Sie Mitglied von Car-Sharing sein.
  • Die Parkausweise für Anwohnende sind maximal zwei Jahre gültig. Nach Ablauf können Sie einen neuen Parkausweis beantragen.

Kosten

  • Ausstellung des Parkausweis für Anwohnende, Gültigkeit zwei Jahre

    20,40 Euro

  • Ersatzausstellung eines verlorenen/ beschädigten Parkausweis für Anwohnende

    10,20 Euro

  • Umschreibung eines Parkausweis für Anwohnende

    10,20 Euro

Antrag

Der Parkausweis für Anwohnende kann online, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Weitere Informationen zum Online-Antrag finden Sie hier.

Zusätzlich bietet das Bürgeramt Blaschkoallee kurzfristig persönliche Termine zur Abgabe Ihrer Unterlagen an. Der Bewohnerparkausweis kann vor Ort bargeldlos bezahlt und direkt mitgenommen werden.

Schriftliche Anträge an:
Bezirksamt Neukölln
Bürgeramt Neukölln
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin

Anträge per E-Mail und Terminvereinbarungen an:
E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Komplett ausgeklappte Vorderseite
    Name und Anschrift des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges und Fahrzeugtyp müssen erkennbar sein
  • Personaldokument (in Kopie)
  • Ggf. Vollmacht
  • Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, wenn der/die Antragsteller:in nicht Halter:in des Fahrzeuges ist
  • Ggf. Carsharing-Vertrag
  • Wann erhalte ich meinen Parkausweis?

    Sie erhalten vor Beginn der Bewirtschaftung Ihren Bewohnerparkausweis per Post, wenn Sie den beantragt haben.

  • Wo muss ich meinen Parkausweis anbringen?

    Der Parkausweis für Anwohnende muss am Fahrzeug so angebracht werden, dass er von außen gut sichtbar ist.

  • Was mache ich, wenn ich meinen Parkausweis verloren habe oder er beschädigt ist?

    Sofern Sie den Verlust oder Beschädigung Ihres Parkausweises belegen können, erhalten Sie auf Antrag einen Ersatz. Für die Ausstellung eines Ersatzes werden Gebühren erhoben.

  • Was mache ich, wenn ich meinen Parkausweis auf ein neues Fahrzeug umschreiben möchte?

    In diesem Fall müssen Sie erneut einen Parkausweis beantragen. Soll die Gültigkeit des neuen Parkausweises auf die Restlaufzeit des bisherigen Parkausweises beschränkt werden, werden Gebühren in Höhe von 10,20 Euro erhoben. Der bisherige Parkausweis muss in jedem Fall zurückgegeben werden.

  • Was mache ich, wenn ich in eine andere Parkzone ziehe?

    In diesem Fall müssen Sie erneut einen Parkausweis für Anwohnende für diese Zone beantragen. Soll die Gültigkeit des neuen Parkausweises auf die Restlaufzeit des bisherigen Parkausweises beschränkt werden, werden Gebühren in Höhe von 10,20 Euro erhoben. Der bisherige Parkausweis für Anwohnende muss in jedem Fall zurückgegeben werden.

  • Brauche ich auch für mein Motorrad bzw. mein (Klein)kraftrad einen Parkausweis?

    Nein. Für das Parken von (Klein)krafträdern oder Motorrädern werden entsprechend der Parkgebühren-Ordnung keine Gebühren erhoben. Krafträder und Kleinkrafträder im Sinne von § 2 Nummer 9, Nummer 10 und Nummer 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, sind seit dem 1. Januar 2023 von der Gebührenpflicht ausgenommen. Auch ein Bewohnerparkausweis wird daher nicht benötigt.