Parkausweis für Gewerbetreibende

Aktuell: Start der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln

Am 1. Februar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt. Den Anfang machen die Parkzonen 105 (Reuterkiez) und 100 (Flughafen-/Donaukiez). Danach wird die Parkraumbewirtschaftung nach und nach um weitere Parkzonen erweitert.

Das Bezirksamt musste den Starttermin der Parkzone 105 verlegen. Ausnahmegenehmigungen, die die Straßenverkehrsbehörde erteilt, werden bearbeitet und rechtzeitig zum neuen Starttermin ausgehändigt. Sie sind ab 1. Februar 2024 gültig.

Ausnahmegenehmigungen für die Parkzone 100 können ab sofort beantragt werden.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.
(Stand: 27.11.2023)

Parkausweise für Gewerbetreibende

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Voraussetzungen

Betriebe und vergleichbare Einrichtungen, die innerhalb einer Parkzone gemeldet sind, erhalten auf Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt einen Parkausweis für betrieblich genutzte Autos, die auf die geschäftsführende Person oder den Betrieb zugelassen sind. Für weitere Fahrzeuge können Parkausweise beantragt und erteilt werden, wenn die Dringlichkeit für den Betrieb nachgewiesen wird. Die Notwendigkeit für weitere Fahrzeuge muss über das Ein-/Aussteigen bzw. Be-/Entladen hinausgehen.

Kosten

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr

    90,00 Euro

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu zwei Jahren

    130,00 Euro

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu drei Jahren

    160,00 Euro

Antrag

Der Antrag kann formlos per E-Mail oder per Post an das Straßen- und Grünflächenamt gestellt werden.

Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: svb-parkraumbewirtschaftung@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirksamt Neukölln
Straßen- und Grünflächenamt Neukölln – Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin

Unterlagen

  • Antragsschreiben
  • Gewerbeanmeldung (in Kopie)
    Bei Freiberufler:innen kann ein Nachweis des Finanzamtes beigefügt werden
  • Gewerbemietvertrag (in Kopie)
    Relevante Seiten, die die Vertragspartner, das Objekt, die Dauer der Vermietung und die Unterschriften der Vertragsparteien enthalten
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
    Name und Anschrift des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen müssen erkennbar sein