Antisemitismusbeauftragter

Das Bezirksamt Neukölln betrachtet die Auseinandersetzung mit Antisemitismus als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Antwort auf die zunehmende Verbreitung von Feindschaft, Hass oder Vorurteilen gegenüber jüdischem Leben wurde im Juli 2025 die Stelle des Antisemitismus-Beauftragten eingerichtet.

Der Antisemitismus-Beauftragte des Bezirksamtes Neukölln ist zentraler Ansprechpartner für alle bezirklichen Akteur:innen der Arbeit und des Engagements gegen Antisemitismus.

  • Aufgaben des Antisemitismus-Beauftragten des Bezirksamts Neukölln

    Die im Grundgesetz festgeschriebene Achtung der Menschenwürde, die Wahrung der personalen Individualität, Identität und Integrität jedes Menschen sowie die Gewährleistung der Grundrechte auf Leben, Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Schutz vor sachwidriger Ungleichbehandlung bestimmen das Wirken des Antisemitismus-Beauftragten des Bezirksamts Neukölln.

    Vor dem Hintergrund gestiegener Fallzahlen gehört die Auseinandersetzung mit Gewalt und vorurteilsmotivierter Kriminalität gegen mit dem Judentum assoziierten Personen und Einrichtungen zu seinen vorrangigen Aufgaben. Darüber hinaus befasst sich der Beauftragte auch mit gegenaufklärerisch-antimodernistischen Haltungen und projektiv-wahnhaften Weltauffassungen, die v.a. in den verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus Ausdruck finden.

    Im Sinne der Aufgabenstellung, für die Sicherung und Förderung des jüdischen Lebens und die Bekämpfung des Antisemitismus in allen seinen Erscheinungsformen zu wirken, fungiert der Antisemitismus-Beauftragte als

    • Ansprechperson im Bezirksamt für Betroffene von Antisemitismus, für in diesem Themenfeld aktive Nichtregierungsorganisationen/freie Träger und Projekte sowie die weitere Öffentlichkeit;
    • Fachstelle für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus (auf der Grundlage der Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form) mit der Zuständigkeit für die diesbezügliche Unterstützung des Bezirksamtskollegiums durch fachliche Analysen und Stellungnahmen, für konzeptionelle und strategische Arbeit, für regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit sowie themenbezogene Zuarbeit zur bezirklichen Öffentlichkeitsarbeit;
    • fachliche Ressource zur Unterstützung der politischen Bildungsarbeit im Bezirk sowie für Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen.
  • Inhaltliche Grundlagen der Arbeit des Antisemitismus-Beauftragten
  • Gegen Antisemitismus in Neukölln

    Neukölln ist Vielfalt. Neukölln ist spannend. Doch spannende Vielfalt bedeutet auch viele Herausforderungen.

    In Neukölln begegnen sich unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Hintergründen aus sehr unterschiedlichen Milieus. Sie alle haben das gleiche Recht auf Achtung und Schutz der Menschenwürde und das gleiche Recht auf Wahrung ihrer personalen Individualität, Identität und Integrität, auf Leben, Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Schutz vor sachwidriger Ungleichbehandlung. So steht es in der Verfassung von Berlin (Artikel 6 bis 8 und Artikel 19), im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1 bis 3) und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 1, 2, 3, 6, 20 und 21). Diese Grundrechte aller zu achten und zu wahren, ist die grundlegende Verpflichtung aller staatlichen Gewalt auf dem Boden des Grundgesetzes.

    Die Achtung und Wahrung dieser grundlegenden Menschenrechte schuldet aber auch jede und jeder jedem seiner/ihrer Mitmenschen – ganz gleich, ob der konkrete Mitmensch als ethnisch-kulturell deutsch, türkisch, arabisch, kurdisch, polnisch oder bulgarisch, als einer atheistischen Weltanschauung, einer christlichen Bekenntnisgemeinschaft oder dem Islam angehörig oder als mit dem Judentum verbunden wahrgenommen wird. Grundrechte hören auf Grundrechte zu sein, wenn sie nicht für alle gelten.

    Diesem Verfassungsanspruch steht eine Wirklichkeit gegenüber, in der die Grundrechte aller auch dadurch beeinträchtigt sind, dass Menschen aufgrund ihrer (tatsächlichen oder mutmaßlichen) Verbundenheit mit dem Judentum alltäglich beleidigt, erniedrigt, belästigt, bedroht und angegriffen werden.

  • Antisemitisch motivierte Hasskriminalität in Neukölln - Fallzahlen

    Die Eingangsstatistik des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für Fälle politisch motivierter Kriminalität erfasste 160 Delikte für das Jahr 2023 – darunter 36 Gewaltstraftaten – mit antisemitischer Motivation, die in Neukölln begangen wurden. Das gesondert erfasste Fallaufkommen mit antisemitischer Motivation im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt belief sich laut KPMD-PMK im Jahr 2023 auf 129 Fälle, darunter 35 Gewaltdelikte.

    Für das Jahr 2024 erfasste die Eingangsstatistik des KPMD-PMK 297 Delikte mit Tatorten in Neukölln, darunter 10 Gewaltstraftaten. Das Fallaufkommen mit antisemitischer Motivation im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt belief sich laut KPMD-PMK im Jahr 2024 in Neukölln auf 275 Delikte, darunter neun Gewaltstraftaten.

    Für das Jahr 2025 wurden von der Eingangsstatistik des KPMD-PMK bei antisemitisch motivierten Straftaten 212 Fälle – darunter 4 Gewaltdelikte – erfasst. Bei den Straftaten mit „Nahost-Bezug“ wurden 287 Fälle – darunter 14 Gewaltdelikte – erfasst. Der örtliche Schwerpunkt lag wie in den Vorjahren mit knapp 90% (bei Gewaltdelikten knapp 93%) im nördlichen Ortsteil Neukölln.

    Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin) des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin e. V., welche antisemitische Vorfälle nach anderen Kriterien als der KPMD-PMK und nicht nur (angezeigte) strafrechtlich relevante Fälle erfasst, dokumentierte 118 Vorfälle mit Tatort Neukölln für das Jahr 2023, 224 Vorfälle für das Jahr 2024 und 158 Vorfälle für das Jahr 2025.

    Die von RIAS Berlin (als einem öffentlich geförderten Projekt in freier Trägerschaft) und von der Polizei erfassten antisemitischen Vorfälle sind insgesamt nicht identisch und bilden unterschiedliche Perspektiven auf die diesbezügliche Lage ab, stimmen aber in der Größenordnung, der erfassten Entwicklung sowie auch in der Einordnung des Bezirks Neukölln im Berliner Vergleich, wo Neukölln zu den vier am schwersten mit antisemitischer Hasskriminalität belasteten Bezirken gehört, überein.

  • Gemeinsam für ein friedliches, konstruktives und solidarisches Miteinander im Bezirk

    Das bedeutet nicht, dass eine Mehrheit der Menschen in Neukölln antisemitisch eingestellt wäre oder gar Übergriffe guthieße. Über die Unterschiede nach ethnischer Herkunft, (religiöser oder nichtreligiöser) Weltanschauung hinweg teilen sie wohl mehrheitlich – darauf deutet der sozialwissenschaftliche Diskurs hin – eher den Wunsch, in Vielfalt, Freiheit und gegenseitigem Respekt ein friedliches, konstruktives und solidarisches Miteinander im Bezirk sowie seinen Ortsteilen und Kiezen zu gestalten.

    Viele Neuköllnerinnen und Neuköllner engagieren sich auch gegen Antisemitismus. So stehen der Belastung durch antisemitisch motivierte Hasskriminalität auch zivilgesellschaftliche Ressourcen und Potenziale für ein bürgerschaftliches Miteinander gegenüber.

Definitionen

  • Antisemitismus

    Antisemitismus bezeichnet alle Formen politisch, sozial, kulturell, rassistisch oder religiös motivierter Feindschaft gegenüber dem Judentum und ihm zugeordneten Personen und Einrichtungen. Samuel Salzborn beschreibt den modernen Antisemitismus als antimodernistische, antiuniversalistische und verschwörungsgläubige Weltauffassung, nämlich als einen irrationalen Glauben, der sich „gegen Rationalität, Vernunft und Verstand richtet“ (Salzborn 2019: Globaler Antisemitismus, Bonn, S.51)

    Für das Berliner Verwaltungshandelns zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus ist nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ und dem Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention als begriffliche Grundlage die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in ihrer durch die Bundesregierung erweiterten Form maßgeblich.
    Die Arbeitsdefinition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ (vgl. Drucksache 19/444 / Deutscher Bundestag)

  • Hasskriminalität

    Bei Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, denen – in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters/der Täterin – gruppenbezogene Vorurteile als Tatmotiv zugrunde liegen. Zu den hierbei relevanten gruppenbezogenen Vorurteilen gehören nicht zuletzt jene gegenüber dem Judentum und jüdischen Menschen.

Antisemitismus- und Queerbeauftragter

Carl Chung