Neukölln ist Vielfalt. Neukölln ist spannend. Doch spannende Vielfalt bedeutet auch viele Herausforderungen.
In Neukölln begegnen sich unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Hintergründen aus sehr unterschiedlichen Milieus. Sie alle haben das gleiche Recht auf Achtung und Schutz der Menschenwürde und das gleiche Recht auf Wahrung ihrer personalen Individualität, Identität und Integrität, auf Leben, Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Schutz vor sachwidriger Ungleichbehandlung. So steht es in der Verfassung von Berlin (Artikel 6 bis 8 und Artikel 19), im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1 bis 3) und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 1, 2, 3, 6, 20 und 21). Diese Grundrechte aller zu achten und zu wahren, ist die grundlegende Verpflichtung aller staatlichen Gewalt auf dem Boden des Grundgesetzes.
Die Achtung und Wahrung dieser grundlegenden Menschenrechte schuldet aber auch jede und jeder jedem seiner/ihrer Mitmenschen – ganz gleich, ob der konkrete Mitmensch als männlich oder weiblich, als ethnisch-kulturell deutsch, türkisch, arabisch, kurdisch, polnisch oder bulgarisch, als einer atheistischen Weltanschauung, einer christlichen Bekenntnisgemeinschaft oder dem Islam angehörig oder als mit dem Judentum verbunden oder als schwule, lesbische, bisexuelle, intersexuelle, Transgender- oder queere Person wahrgenommen wird. Grundrechte hören auf, Grundrechte zu sein, wenn sie nicht für alle gelten.
Diesem Verfassungsanspruch steht eine Wirklichkeit gegenüber, in der die Grundrechte aller auch dadurch beeinträchtigt sind, dass Menschen aufgrund ihrer (tatsächlichen oder mutmaßlichen) Verbundenheit mit dem Judentum oder wegen ihres Geschlechts oder wegen einer (tatsächlich oder mutmaßlich) nicht heterosexuellen Orientierung oder weil sie sich in ihrer Genderidentität von der Mehrheit unterscheiden alltäglich beleidigt, erniedrigt, belästigt, bedroht und angegriffen werden.
In den 2020er Jahren liegt der Bezirk Neukölln sowohl bei „vorurteilsgeleiteten Delikte gegen Frauen“ (frauenfeindliche Hasskriminalität) und „überwiegend zum Nachteil von Frauen begangenen Delikten“ (darunter nicht zuletzt Häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und Femizide), die ein wichtiges Thema für die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamts Neukölln sind, als auch bei antisemitisch sowie LSBTIQ*-feindlich motivierter Hasskriminalität im Berliner Vergleich (i.d.R. zusammen mit Tempelhof-Schöneberg, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg) im oberen Drittel.