Die im Grundgesetz festgeschriebene Achtung der Menschenwürde, die Wahrung der personalen Individualität, Identität und Integrität jedes Menschen sowie die Gewährleistung der Grundrechte auf Leben, Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Schutz vor sachwidriger Ungleichbehandlung bestimmen das Wirken des Antisemitismus-Beauftragten des Bezirksamts Neukölln.
Vor dem Hintergrund gestiegener Fallzahlen gehört die Auseinandersetzung mit Gewalt und vorurteilsmotivierter Kriminalität gegen mit dem Judentum assoziierten Personen und Einrichtungen zu seinen vorrangigen Aufgaben. Darüber hinaus befasst sich der Beauftragte auch mit gegenaufklärerisch-antimodernistischen Haltungen und projektiv-wahnhaften Weltauffassungen, die v.a. in den verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus Ausdruck finden.
Im Sinne der Aufgabenstellung, für die Sicherung und Förderung des jüdischen Lebens und die Bekämpfung des Antisemitismus in allen seinen Erscheinungsformen zu wirken, fungiert der Antisemitismus-Beauftragte als
- Ansprechperson im Bezirksamt für Betroffene von Antisemitismus, für in diesem Themenfeld aktive Nichtregierungsorganisationen/freie Träger und Projekte sowie die weitere Öffentlichkeit;
- Fachstelle für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus (auf der Grundlage der Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form) mit der Zuständigkeit für die diesbezügliche Unterstützung des Bezirksamtskollegiums durch fachliche Analysen und Stellungnahmen, für konzeptionelle und strategische Arbeit, für regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit sowie themenbezogene Zuarbeit zur bezirklichen Öffentlichkeitsarbeit;
- fachliche Ressource zur Unterstützung der politischen Bildungsarbeit im Bezirk sowie für Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen.