Queerbeauftragter

Das Bezirksamt Neukölln setzt sich aktiv für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identitäten und Lebensweisen ein. Dabei betrachtet es die Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sieht gleichzeitig mit Sorge die zunehmende Verbreitung von LSBTIQ*-Feindlichkeit. Als Antwort darauf und notwendige Maßnahme wurde im Juli 2025 im Bezirksamt Neukölln die Stelle des Queerbeauftragten geschaffen.

Die Arbeit des Beauftragten basiert inhaltlich auf dem Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“.

  • Aufgaben des Queerbeauftragten des Bezirksamts Neukölln

    Der Queerbeauftragte des Bezirksamts Neukölln von Berlin ist der Aufgabe verpflichtet, dem Staatsziel der Achtung der Menschenwürde – d.h. nicht zuletzt der Wahrung der personalen Individualität, Identität und Integrität jedes Menschen – sowie der Gewährleistung der Grundrechte auf Leben, Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Schutz vor sachwidriger Ungleichbehandlung insbesondere mit Blick auf LSBTIQ*-feindliche Zuschreibungen Geltung zu verschaffen.

    Vor dem Hintergrund gestiegener Fallzahlen gehört die Auseinandersetzung mit Gewalt und vorurteilsmotivierte Kriminalität gegen mit LSBSTIQ* assoziierten Personen und Einrichtungen zu den vorrangigen Aufgaben des Queerbeauftragten. Darüber hinaus befasst sich der Beauftragte auch mit gegenaufklärerisch-antimodernistische Haltungen und projektiv-wahnhaften Weltauffassungen, die v.a. in den verschiedenen Erscheinungsformen der LSBTIQ*-Feindlichkeit Ausdruck finden.

    Im Sinne der Aufgabenstellung, für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit und die Stärkung der Akzeptanz von sexuellen Orientierungen und Genderidentitäten, die von der Mehrheit abweichen, zu wirken, fungiert der Queerbeauftragte als

    • Ansprechperson im Bezirksamt für Betroffene von LSBTIQ*-Feindlichkeit, für in diesen Themenfeldern aktive Nichtregierungsorganisationen/freie Träger und Projekte sowie die weitere Öffentlichkeit;
    • Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit mit der Zuständigkeit für die diesbezügliche Unterstützung des Bezirksamtskollegiums durch fachliche Analysen und Stellungnahmen, für konzeptionelle und strategische Arbeit, für regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit sowie themenbezogene Zuarbeit zur bezirklichen Öffentlichkeitsarbeit;
    • fachliche Ressource zur Unterstützung der politischen Bildungsarbeit im Bezirk sowie für Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen.
  • Gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit in Neukölln

    Neukölln ist Vielfalt. Neukölln ist spannend. Doch spannende Vielfalt bedeutet auch viele Herausforderungen.

    In Neukölln begegnen sich unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Hintergründen aus sehr unterschiedlichen Milieus. Sie alle haben das gleiche Recht auf Achtung und Schutz der Menschenwürde und das gleiche Recht auf Wahrung ihrer personalen Individualität, Identität und Integrität, auf Leben, Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Schutz vor sachwidriger Ungleichbehandlung. So steht es in der Verfassung von Berlin (Artikel 6 bis 8 und Artikel 19), im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1 bis 3) und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 1, 2, 3, 6, 20 und 21). Diese Grundrechte aller zu achten und zu wahren, ist die grundlegende Verpflichtung aller staatlichen Gewalt auf dem Boden des Grundgesetzes.

    Die Achtung und Wahrung dieser grundlegenden Menschenrechte schuldet aber auch jede und jeder jedem seiner/ihrer Mitmenschen – ganz gleich, ob der konkrete Mitmensch als männlich oder weiblich, als schwule, lesbische, bisexuelle, intersexuelle, Transgender- oder queere Person wahrgenommen wird. Grundrechte hören auf Grundrechte zu sein, wenn sie nicht für alle gelten.

    Diesem Verfassungsanspruch steht eine Wirklichkeit gegenüber, in der die Grundrechte aller auch dadurch beeinträchtigt sind, dass Menschen wegen ihres Geschlechts oder wegen einer (tatsächlich oder mutmaßlich) nicht heterosexuellen Orientierung oder weil sie sich in ihrer Genderidentität von der Mehrheit unterscheiden alltäglich beleidigt, erniedrigt, belästigt, bedroht und angegriffen werden.

    In den 2020er Jahren liegt der Bezirk Neukölln sowohl bei „vorurteilsgeleiteten Delikten gegen Frauen“ (frauenfeindliche Hasskriminalität) und „überwiegend zum Nachteil von Frauen begangenen Delikten“ (darunter nicht zuletzt Häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und Femizide), die ein wichtiges Thema für die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamts Neukölln sind, als auch bei LSBTIQ*-feindlich motivierter Hasskriminalität im Berliner Vergleich (i.d.R. zusammen mit Tempelhof-Schöneberg, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg) im oberen Drittel.

  • Fallzahlen LSBTIQ*-feindlich motivierte Hasskriminalität in Neukölln

    Nach der Eingangsstatistik des KPMD-PMK lag Neukölln beim Fallaufkommen gegen die (heteronormativen Vorstellungen widersprechende) „sexuelle Orientierung“ und/oder „gegen die geschlechtsbezogene Diversität“ gerichteter Straftaten in Berlin im Jahr 2023 mit 63 Fällen – darunter 22 Gewaltdelikten – nach Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg auf dem vierten Platz; im Jahr 2024 rückte Neukölln mit 67 erfassten Fällen – darunter wieder 22 Gewaltstraftaten – auf den dritten Platz; im Jahr 2025 mit 68 vom KPMD erfassten Fällen(Stand März 2026) – darunter 9 Gewaltdelikten – wieder auf dem vierten Platz.

    Der örtliche Schwerpunkt der vom KPMD erfassten LSBTIQ*-feindlichen Straftaten lag 2025 wie in den Vorjahren mit über 80% (2025 bei den Gewaltstraftaten bei 77,8 %) im nördlichen Ortsteil Neukölln.

Nach den erfassten Vorfällen machen die Anzahl der antisemitisch und LSBTIQ*-feindlich motivierten Straf- und Gewalttaten in Neukölln (sofern zur vorurteilsmotivierten Straftaten gegen Frauen nicht „überwiegend zum Nachteil von Frauen begangenen Delikte“ hinzugezählt werden) das größte Fallaufkommen im Bereich der vorurteilsgeleiteten Delikte gegen Menschen aus, die aufgrund eines in der Verfassung von Berlin (Art. 10), im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 3), in der EU-Grundrechtecharta (Art. 21) und/oder im Antidiskriminierungsrecht (§ 1 AGG/§ 2 LADG) aufgeführten Merkmals beleidigt, erniedrigt, belästigt, bedroht und angegriffen werden. In dieser Hinsicht ist Neukölln zur Mitte der 2020er Jahre einer der am stärksten belasteten Berliner Bezirke.

Das bedeutet nicht, dass eine Mehrheit der Menschen in Neukölln LSBTIQ*-feindlich eingestellt wäre oder gar Übergriffe guthieße. Über die Unterschiede nach ethnischer Herkunft, (religiöser oder nichtreligiöser) Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung und Genderidentität hinweg, teilen sie wohl mehrheitlich – darauf deutet der sozialwissenschaftliche Diskurs hin – eher den Wunsch, in Vielfalt, Freiheit und gegenseitigem Respekt ein friedliches, konstruktives und solidarisches Miteinander im Bezirk sowie seinen Ortsteilen und Kiezen zu gestalten. Viele Neuköllnerinnen und Neuköllner engagieren sich auch gegen Homo- und Transphobie. So stehen der Belastung durch LSBTIQ*-feindlich motivierte Hasskriminalität auch zivilgesellschaftliche Ressourcen und Potenziale für ein bürgerschaftliches Miteinander gegenüber.

Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Stelle eines Antisemitismus- und Queerbeauftragten geschaffen, die am 1. Juli 2025 eingerichtet wurde.

Definitionen

  • LSBTIQ*-Feindlichkeit / Queerfeindlichkeit

    Unter LSBTIQ*-Feindlichkeit bzw. Queerfeindlichkeit wird hier (in Anlehnung an die Kategorien der queerfeindlichen Hasskriminalität bzw. der Hasskriminalität gegen LSBTIQ* des BKA und des Berliner KPMD-PMK „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“) die Ablehnung, Diskriminierung und Anfeindung von Menschen bezeichnet, deren sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Identität außerhalb des binären, cis-geschlechtlichen und heterosexuellen Spektrums der Mehrheit verortet wird. Diese Feindlichkeit zeigt sich unter anderem auch durch vorurteilsgeleitetes, intolerantes, diskriminierendes und ausgrenzendes Verhalten, aber auch durch direkte Hasskriminalität und Gewalt.

  • Hasskriminalität

    Bei Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, denen – in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters/der Täterin – gruppenbezogene Vorurteile als Tatmotiv zugrunde liegen. Zu den hierbei relevanten gruppenbezogenen Vorurteilen gehören nicht zuletzt jene gegenüber dem Judentum und jüdischen Menschen sowie Ressentiments gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intersexuelle sowie queere Menschen.

Antisemitismus- und Queerbeauftragter

Carl Chung