Der Queerbeauftragte des Bezirksamts Neukölln von Berlin ist der Aufgabe verpflichtet, dem Staatsziel der Achtung der Menschenwürde – d.h. nicht zuletzt der Wahrung der personalen Individualität, Identität und Integrität jedes Menschen – sowie der Gewährleistung der Grundrechte auf Leben, Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Schutz vor sachwidriger Ungleichbehandlung insbesondere mit Blick auf LSBTIQ*-feindliche Zuschreibungen Geltung zu verschaffen.
Vor dem Hintergrund gestiegener Fallzahlen gehört die Auseinandersetzung mit Gewalt und vorurteilsmotivierte Kriminalität gegen mit LSBSTIQ* assoziierten Personen und Einrichtungen zu den vorrangigen Aufgaben des Queerbeauftragten. Darüber hinaus befasst sich der Beauftragte auch mit gegenaufklärerisch-antimodernistische Haltungen und projektiv-wahnhaften Weltauffassungen, die v.a. in den verschiedenen Erscheinungsformen der LSBTIQ*-Feindlichkeit Ausdruck finden.
Im Sinne der Aufgabenstellung, für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit und die Stärkung der Akzeptanz von sexuellen Orientierungen und Genderidentitäten, die von der Mehrheit abweichen, zu wirken, fungiert der Queerbeauftragte als
- Ansprechperson im Bezirksamt für Betroffene von LSBTIQ*-Feindlichkeit, für in diesen Themenfeldern aktive Nichtregierungsorganisationen/freie Träger und Projekte sowie die weitere Öffentlichkeit;
- Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit mit der Zuständigkeit für die diesbezügliche Unterstützung des Bezirksamtskollegiums durch fachliche Analysen und Stellungnahmen, für konzeptionelle und strategische Arbeit, für regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit sowie themenbezogene Zuarbeit zur bezirklichen Öffentlichkeitsarbeit;
- fachliche Ressource zur Unterstützung der politischen Bildungsarbeit im Bezirk sowie für Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen.