Briefwahl (20.09.2026)

Die Briefwahlunterlagen können erst ab dem 10.08.2026 versendet werden.
Ein früherer Versand ist nicht möglich.

Um per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis in Neukölln wählen zu können, ist es notwendig einen Wahlschein zu beantragen.

Schriftlicher Briefwahlantrag

  • online (Link folgt)
  • vorgedruckter Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diesen müssen Sie vollständig ausfüllen, unterschreiben und per Brief oder E-Mail an den aufgedruckten Kontakt übersenden.
  • formloser Antrag per E-Mail, Brief oder Fax. Bei einem formlosen Antrag benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
    • Familienname,
    • Vorname(n),
    • Geburtsdatum,
    • Wohnanschrift in Berlin,
    • Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und
    • Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax.

Briefwahl vor Ort

Außerdem können Sie ab dem 10. August 2026 in der Briefwahlstelle Ihres Bezirks direkt vor Ort brieflich wählen bzw. die Unterlagen abholen. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mit.

Rathaus Neukölln
Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin

Raum A104 (Cigli-Zimmer), Altbau, 1.OG

Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

Achtung:

Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum 18. September 2026, 15.00 Uhr, gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 20. September 2026, 18.00 Uhr, beim Bezirkswahlamt Neukölln (Rathaus Neukölln) eingegangen sein.

Wichtige Informationen

  • Der Antrag auf Briefwahl kann nicht telefonisch gestellt werden!
  • Wahlberechtigte, die per Brief wählen, haben für die Wahrung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen.
  • Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten für den Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief).
  • Bei Erteilung eines Wahlscheines wird hinter Ihrem Namen im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheins entweder per Brief oder in einem Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises in Neuköllns wählen.