Beurkundungen
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form. Unter Beurkundung versteht man eine Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Eine Beurkundung erfordert die Anwesenheit der Erklärenden. Insoweit ist das persönliche Erscheinen zum Urkundstermin zwingende Voraussetzung.
Eine Terminabsprache mit Ihrem zuständigen Beschäftigten ist unbedingt erforderlich.
- Wir beurkunden zur Zeit kostenfrei u.a. :
- Vaterschaftsanerkennung mit allen Zustimmungen
- Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungen (einschl. Mehr-und Sonderbedarf)
- gemeinsame Sorgerklärung für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Betreuungsunterhalt gem. § 1615 l BGB
Anerkennung der Vaterschaft
Die Vaterschaftanerkennung kann hier (zur Zeit kostenfrei) in einer Urkunde aufgenommen werden (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter und auf Aufforderung von Rechtsanwälten).
Die notwendige Zustimmung durch die Mutter kann hier ebenfalls beurkundet werden – in der Regel in einem gemeinschaftlichen Termin.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch möglich, wenn Sie noch verheiratet sind und das Scheidungsverfahren bereits anhängig ist. Wir beraten Sie diesbezüglich gern.
Eine Terminabsprache mit Ihrem zuständigen Beschäftigten unbedingt erforderlich.
Was ist mitzubringen ?- gültige Personaldokumente (Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung)
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters (falls vorhanden)
- ggf. Scheidungsurteil oder Geschäftszeichen des Familiengerichts bei anhängigem Verfahren
- ggf. Schreiben des auffordernden Jugendamtes/Rechtsanwaltes
Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung
Wir beraten Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind bei den rechtlichen Fragen zur Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung (siehe Anträge und Hinweise)
Eine Terminabsprache mit Ihrem zuständigen Beschäftigten unbedingt erforderlich.
Was ist mitzubringen ?- gültige Personaldokumente (Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung)
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes
Aufnahme von Unterhaltsurkunden
Sie sind aufgefordert worden, für Ihr Kind Unterhalt anzuerkennen, dann
vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Termin zur Vorabsprache