Das Ordnungsamt des Bezirks Neukölln von Berlin erlässt zum Jahreswechsel 2025/2026 auf Grundlage des § 24 Abs. 2 Nr. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der aktuell gültigen Fassung eine Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung. Diese dürfen über das vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot hinaus am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr und am 01. Januar 2026 nach 7 Uhr im gesamten Gebiet des Bezirks Neukölln von Berlin nicht abgebrannt werden.
Wir wünschen Ihnen ein friedliches und nachbarschaftliches Silvester und einen guten Rutsch ins Jahr 2026!